658 Codex L. IV. Tit. 54. De pactit inier emtorem de.
von Demjenigen, der für alle Verbindlichkeiten ans dem Kaufezu haften versprochen hat, Zinsen mit Hecht in Anspruchnehmen können.
CD. K. Caru», Carinus u. Numerianus an Rimulxit'Da du anführst, dein Grundstück einem Andern, wegengewisser unter euch Statt gefundener Rücksichten, um einengeringen Preis überlassen zu haben, so ist es möglich, daSSdir dies keinen Nachtheil bringe, indem bei nicht erfüllte 111Versprechen dein Eigentumsrecht wiederum in das alte Ver-hältnis» eintreten muss. Daher -wird der competente Richterauf dein Ansuchen durch seine Autorität bewirken, dass " aSGrundstück, dessen du erwähnst, dir mit seinen Nutzung enohne alle Winkelzüge zurückgegeben werde, zumal da »< ICUder Gegentheil, wenn er sein Geld wieder bekommt, nicht alsirgend ein Unrecht leidend erscheint.
7. D. K. Dioclctianus u. Maximianut an Mut acut-
Wenn Derjenige, dessen du erwähnst, von dir gcka«"hat und ausgemacht worden ist, 'dass, wenn die erlegte Sun»"//nie binnen einer gewissen Frist [zurück J gezahlt würde, " ien Sache als nicht verkauft gelten sollte (,' so verlangst du. i>» CIltmit Recht, dass diese Uebereinkunft durch ein Rescript " v ° riUns aufgehoben werde. Sollte er aber sich nicht finden ' aS 'gen, um die Sache als sein Eigenthum zu behalten, so kau'» 91du durch das Rechtsmittel der gerichtlichen Anzeige, der El» 1 "Siegelung und Hinterlegung dein Recht bewahren.
8. Dieselben K. an Auxanon.
Es ist gewiss, dass eine zur Zeit des Contracts zwis cuenKäufer und Verkäufer getroffene Uebereinkunft unverriiekt zlbeobachten ist, wenn davon nicht durch einen sputen» * er "trag wieder abgegangen wird.
9. D. K. Justinianus an Joannes, Praef. Praet.
Wenn Jemand in einein "Verkaufs- oder Veräussern» 1 !? 8 "contracte ausmachf ^dass dem neuen Eigenthiimer nicht erla«// »ein solle, auf dem verkauften oder sonst überlassenen Platz// ein Grabmal zu erbauen oder ihn auf andre Weise heilig ZI *,, machen,"» verordnen Wir, wenn gleich dies den Alten zwei-felhaft schien, dass ein solcher Vertrag kraft Unsers «^setzes fest gehalten werden solle und unverbrüchlich sieben »le»he. Denn vielleicht liegt ihm viel daran, dass ihm nicht e»Nachbar aufgedrungen werde, den er nicht allein nicht ini ! ! ''sondern wegen dessen auch ein ausdrückliches Verbot beste »
Wenn nun der Verkäufer oder sonstige Veräusserer »ein
Recht