660 Codex. L. IV. Tit. 56. St mancipitan ita vcnieril, elc.
erste Käufer verkauft Iiatte, dich freigelassen habe. Dalierwird der competente Richter gegen Den, welcher deiner An-gabe nach anwesend ist, die Untersuchung eröffnen, und wenndie Anklage in der Wahrheit beruhet, solch entsetzliches Ver-brechen zu Anderer Beispiel mit dem Tode bestrafen. Bevordu aber deine Behauptungen nicht bewiesen hast, ist dein per-sönlicher Rechtszustand so anzusehen, wie er nach der Frei-lassung sich befindet. ,
5. Derselbe K. an Scrapfiianus.
Wer von seinem Herrn verkauft wird, mn aus seinerStadt ausgeführt zu werden, der darf auch nicht in der StadtRom sich aufhalten; wer aus einer gewissen Provinz ausge-führt werden sollte, nicht in Italien. Wenn du also bewei-sen kannst, dass wider die ausgemachte Raufsbedingung ge-handelt worden, so gebrauche dich des Rechts, was dir des-halb zusteht.
Sechsundfunfzigster Titel.
Si maneipium ita venier it, ne prostituatur-
(Wenn ein Sclave mit der Bedingung, nicht I'reit gegeben zuwerden, verkauft worden ist.)
1. D. K. Alexander an Socrales.
Der Präfect der Stadt wird, wenn eine Sclavin mit derBedingung, sie, wenn sie zur Wollust Preis gegeben w" 1 "" 0 »wegholen zu dürfen, verkauft worden ist, Demjenigen, demdies nach der Verordnung des R. lladrianns zusteht, $ c ~statten, sie wegzuholen. Findet der Richter, dass derselbegegen die Bedingung, die er selbst ausgemacht, geduldig an-gesehen habe, dass das Weib zu schändlichem Gewftin benutztwurde, so kommt ihr nach der Auslegung desselben Fürsteidie Freiheit zu, und er wird sie also vor den Prätor bringe"lassen, der in Freiheitssachen die Gerichtsbarkeit hat, damitder Prozess dort verhandelt werde. Denn der Inhalt der ein-mal ausgemachten Raufsbedingung wird dadurch nicht gehoben»dass das Figenthuin durch mehrere Räufer an den ersten, " edas Weib Preis gegeben hat, ohne dieselbe Bedingung «' )er 'gegangen ist.
2. Derselbe K. an Severus, Praef. Fract.Das Weib, welches nach deiner Angabe unter der Be-dingung, nicht Preis gegeben zu werden, oder wenn dies ge-schähe, frei zu sein, verkauft worden ist, muss von der Mitairbehörde vor das Tribunal gestellt werden, damit, ^*j"über den Vertrag — nach welchem jedoch, wenn er gegru