Codex. L. IV. Tit. 54. De pactis inier cmlorcm etc. Cj7
Vierundfunfzigster Titel.
De pactis inter emtorem et venditoremcomp os itis.
{von den zwischen Käufer und Verkäufer eingegangenen Vertrügen.)
1. D. K. Antoninus an Diolima.
Wenn du dein Grundstück unter der Bedingung verkauft«ast,"dass die Käuferin, falls nicht binnen einer gewissen"■frist der Kaufschilling- bezahlt würde, des Angeldes verlustig-'/1 »ein \md das Eigenthum dir verbleiben sollte," so ist dem Con-^acte nachzugehu.
2. 1). K. Alexander an Cltarisius.
W enn deine .Eltern ein Grundstück mit der BedingungVerkauft haben,"dass dasselbe zurückgegeben werden sollte,'/'Wolern sie selbst oder ihre Erben zu irgend einer Zeit oder 'r"inen einer gewissen Frist den Ivaufschilling anboten," und■" ''-\i ErfiÜJiipg' dieser Bedingung- bereit bist, der Erbe desj-aufera aber nicht willig ist, so wird dir anf Erfüllung des0, »tracts die Klage pracscriptls verbis oder die Verkanfskla-» e gestattet werden, mit Rücksicht auf Das, was der Gegner>ach Anbieluiig- der vertrag-sniüssigeii Summe aus diesem"'■»iidstücke gezogen hat.
3. Derselbe K. an Felix, den Soldaten.
i/ , Wer ein Grundstück unter der Bedingung verkauft hat,, ,^ Ss dasselbe an ihn zurückfallen solle, dafern der Rückstand *, '* ^ufgchillings nicht binnen einer gewissen Frist abgeführt v"rde,'der hat, wenn er den Besitz nicht bittweise übergebenat > keine Viudication, sondern die Kaufsklage.
4. Derselbe K. an Julianus.
. , Anf die cassatorische Clausel beim Verkaufe kann Der-"ge sich nicht berufen, der nach dem bestimmten Zahlung-s-6« nicht die Viudication der Sache angestellt, sondern vor-wogen nat, auf die Zinsen des Kaufschillings zu klagen.
5. D. K, Gordianus an Longinus.j e,m *'" keim Verkaufe dir von Anfang ausgemacht
Vo 'j ^ er ' we l°"em du deine Besitzung- verkauftest, dirt e " ns,i " in >g bezahlten Raufschilling-Zinsen entrichten soll-du in, ^ ' lu " ic ' lt ,nit ^ I,recut dafür, dass solche, wennAve rt a " *"* ** lntt ' ,a,ter der Provinz wendest, dir gewahrtbei r ,niisse "- Do,,n wewi du solches nicht vom AnfangHur" 1 ontracte »«»gemacht hast und nun klagst, so wirst duWegen Verzuges sowohl von dem Schuldner selbst, als^ or P- jur. civ. V. 42