Druckschrift 
5 (1832)
Entstehung
Seite
657
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Codex. L. IV. Tit. 54. De pactis inier cmlorcm etc. Cj7

Vierundfunfzigster Titel.

De pactis inter emtorem et venditoremcomp os itis.

{von den zwischen Käufer und Verkäufer eingegangenen Vertrügen.)

1. D. K. Antoninus an Diolima.

Wenn du dein Grundstück unter der Bedingung verkauft«ast,"dass die Käuferin, falls nicht binnen einer gewissen"frist der Kaufschilling- bezahlt würde, des Angeldes verlustig-'/1 »ein \md das Eigenthum dir verbleiben sollte," so ist dem Con-^acte nachzugehu.

2. 1). K. Alexander an Cltarisius.

W enn deine .Eltern ein Grundstück mit der BedingungVerkauft haben,"dass dasselbe zurückgegeben werden sollte,'/'Wolern sie selbst oder ihre Erben zu irgend einer Zeit oder 'r"inen einer gewissen Frist den Ivaufschilling anboten," und" ''-\i ErfiÜJiipg' dieser Bedingung- bereit bist, der Erbe desj-aufera aber nicht willig ist, so wird dir anf Erfüllung des0, »tracts die Klage pracscriptls verbis oder die Verkanfskla-» e gestattet werden, mit Rücksicht auf Das, was der Gegner>ach Anbieluiig- der vertrag-sniüssigeii Summe aus diesem"'»iidstücke gezogen hat.

3. Derselbe K. an Felix, den Soldaten.

i/ , Wer ein Grundstück unter der Bedingung verkauft hat,, ,^ Ss dasselbe an ihn zurückfallen solle, dafern der Rückstand *, '* ^ufgchillings nicht binnen einer gewissen Frist abgeführt v"rde,'der hat, wenn er den Besitz nicht bittweise übergebenat > keine Viudication, sondern die Kaufsklage.

4. Derselbe K. an Julianus.

. , Anf die cassatorische Clausel beim Verkaufe kann Der-"ge sich nicht berufen, der nach dem bestimmten Zahlung-s-6« nicht die Viudication der Sache angestellt, sondern vor-wogen nat, auf die Zinsen des Kaufschillings zu klagen.

5. D. K, Gordianus an Longinus.j e,m *'" keim Verkaufe dir von Anfang ausgemacht

Vo 'j ^ er ' we l°"em du deine Besitzung- verkauftest, dirt e " ns,i " in >g bezahlten Raufschilling-Zinsen entrichten soll-du in, ^ ' lu " ic ' lt ,nit ^ I,recut dafür, dass solche, wennAve rt a " *"* ** lntt ' ,a,ter der Provinz wendest, dir gewahrtbei r ,niisse "- Do,,n wewi du solches nicht vom AnfangHur" 1 ontracte »«»gemacht hast und nun klagst, so wirst duWegen Verzuges sowohl von dem Schuldner selbst, als^ or P- jur. civ. V. 42