654 Codex. L. IV. Tit. 51. De rebus alienis non alienandit etc.
Einundfunfzigstcr Titel.
De relius alienis non alienandis, et de pro-hibita rerum aliematione vel hypotheca.
(Dass fremde Sachen nicht veriiussert werden tollen und von ver-botener Veräusserung und 1 crliypolltccirung.)
1. I). K. Alexander an Conti anus.
Wenn dem Statthalter der Provinz bewiesen wird, dassJulianus ohne einiges Hecht deine Sclaven an Mitwissendeverkauft hat, so wird er die Käufer anhalten, dir die Sclavenzurückzugeben. Haben sie es aber nicht gewusst und die Scla-ven sind ihr Eigenthum geworden, so wird er den Julianusanhalten, dir den Werth. derselben zu erstatten.
2. D. K. Gordianus an Graecia.
Wenn dein Ehemann eine dir gehörige Sache verkauft, d"aber deine Einwilligung' dazu nicht gegeben hast, so kann, ob-schon dn, durch lictriig verleitet, die Kaufsurkunde mit deinemSiegel bedruckt hast, doch diese List dem Käufer keine Sicher-heil gewähren, dafern nicht l/sucapion eingetreten oder &durch die Ausflucht der Verjährung geschützt ist.
3. D. K. Diocletianus u. Maximianus an V alerianus-
Der, welcher der Verkäuferin nach Erbg-a/igvsrecht nach-folgt, kann nicht den gehörig abgeschlossenen Verkauf rück-gängig machen und das Eigenthum wieder an sich ziehe"-Auch wenn er die verkaufte Sache aus seinem eignen Jfechtevindiciren wollte, kannst du entweder mit der Einrede derGefährde, wenn du diesen Weg erwählen willst, dich schützen»oder nachdem dir die Sache entwährt worden, auf deinen Scha-den gegen ihn klagen.
4. Dieselben K. an Affabilis.Indem deine Mutter die Sclaven deines Vaters, der ei<»Grundstück vom Philippuä gepachtet hatte, dem Eigenthüinerdes Grundstücks an Zahlungsstatt für Schulden gegeben hat,nachdem du Erbe [des Vaters] geworden Warst, hat sie dirnichts entziehen können. Wenn du also nicht nach zurück-gelegtem fünfundzwanzigsten Jahre das von ihr gemachte Ge-schäft genehmigt hast, so kannst du [die Sclaven] wenn derVerpächter sie nicht als ihm verpfändet verkauft hat, unterAnbietung der Schuld zurückfordern.
5. Dieselben K. an Aeger.Wenn dein Vater nach deiner Entlassung aus seiner C* e 'walt dein Grundstück ohne deine Einwilligung verkauft na