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5 (1832)
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Codkx. L. IV. Tit. 50. Si quin alleri, ttk.

die Uebergabe Eigeiithümerin geworden ist. Wenn du indess«mien Geldanspruch -wegen Zahlung des Kanfschilllngs zu Labe»glaubst, so stelle die [gehörige] bürgerliche Klage au.

2. D. K. Alexander an Septimia und Andere.Wenn euer Vater die Grundstücke, die er, während ihrin seiner Gewalt standet, für euch gekauft, nach eurer Ent-lassung daraus euch übergeben hat oder ihr dieselben mit Wil-len des Vaters besessen habt, so Labt ihr das Eigeuthuui dar-an erworben.

3. Derselbe K. an Patrimus.Wenn die Sclaven, deren du gedenkst, wie du angiebst»in deinem und deines Bruders, dessen Erbe du geworden bist»Namen gekauft und euch übergeben worden sind, so ist d' rim verwehrt, sie auf gerichtlichem Wege zu verfolgen, wen"gleich die Kaulurkuude enthält, dass deine Mutter das Gel"bezahlt Labe.

4. D. K. ValcrianuB u. Gallienui und Mitreg. Vale rianu*an Cyrillut.

Wenn gleich du in die Kaufnrkunde den Namen deine*Schwiegermutter gesetzt Last, so ist docL deine Furcht, des-halb von derselben schikanirt zu werden, grundlos, sobald » uim Besitz und EigeiilLümer worden bist.

5. D. K. Diode tianu» u. Max itnianut an Verui.

Da du angiebst, dass du einstmals, deine Besitzung f" rdein eignes Geld erkaufend, den Namen deiner Gattin nur vor-geschoben Labest, sie aber nun durch Benutzung der ihr z" rAufbewahrung übergebeu gewesenen Urkunden das Eigeiitbi" 11dieses Grundstücks sich unredlicher Weise angemasst habe,» 0wird der Statthalter der Provinz, nach seiner Erfahrung'^ein-sehend, dass die von deiner Frau, als Nichteigenthiimeriii, ihrerTochter gemachte Schenkung deinem Eigenthuin nicht nacu-theilig sein gekonnt, dafür sorgen, dass dir, wenn du die Wall -heit deiner Bittschrift beweisest, die gedachte Besitzung nebsdein zu schätzenden Werthe der Nutzungen wiedererstattewerde.

0. Dieselben K. an Dionytius.Es macht einen grossen Unterschied, ob du, da deineGattin kaufte, das Geld gezahlt hast und ihr der Besitz über-geben worden ist, oder ob du, nachdem du den Kaulcontrac

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in deinen Namen geschlossen, bloss den Namen deiner r 'nachher in die Urkunde hast setzen lassen. Denn falls' |"'Frau in ihrem Namen gekauft hat und die [erkauften] saene