Codex. L. IV. Tit. 44. De retcindcnda venditione. 643
kauf nicht weniger bei Kräften bleiben. Du wirst also klü-ger bandeln, wenn du von unrechtmässigen Ringen abstehst,«nd den Kaufschilling forderst, dafern er noch nicht ganzbezahlt ist.
13. Derselbe K. u. die Cäsar, an Nico.
Wenn du über fünfundzwanzig Jahre alt dein Grundstück
▼«.kauft hast, so erlaubt Treu und Glauben nicht, dass der
geschlossene Kauf blos deshalb von dir widerrufen werde, weil
dein Schwiegervater den Käufer gewarnt hat, nicht zu kaufen.
14. Dieselben K. u. die Cäsar, an Basilica."Wenn die Grundstücke unter der Bedingung verkauft"Worden sind, dass der Käufer entrichten sollte, was das Ge-meinwesen zu fordern hatte, so kann der Verkäufer, falls erselbst die Zahlung geleistet hat, auf seine Entschädigung(quanti interesl) klagen; nicht aber wird der Gbnfract dadurch«"gültig, dass der Käufer der Übereinkunft nicht Gniigefieleistet hat.
15 - D. K, Gratianus, Valentinianus u. Theodosius anIlyp alias, l'racf. Vracl.
Ein Volljähriger, der Grundstücke, auch fern liegende,Erkauft hat, soll keinesweges befugt sein, unter dem Vor-wande eine» etwas zu geringen Preises das Verkaufte zurück-zufordern. Er ist nämlich auch nicht mit Jeerai Anliihmngenfctt boren, als wenn er vorgeben wollte, dass die Ergiebig-keit der Gegend ihm unbekannt gewesen, da er die Kräfte,d »e Beschaffenheit und den Ertrag seines Vermögens vorher]j»tte kennen sollen. Geg. d. 26. April 383, u. d. 2ten <J.•"lerobaudes u. Saturnin.
l0 - D. K. Valcntinianus, Theodosius u. Arcadius an
Magnillut, Vicarius von Afrika.
Wenn Leute, von Schuldenlast gedrückt, durch die Nötk-
Wendigkeit des öffentlichen Dienstes gezwungen werden, ihre
«jenen Besitzungen zu veräussern, so soll die Beschaffenheit
de s Guts und der Betrag der Einkünfte abgeschätzt werden,
"«mit nicht unter dem Namen der öffentlichen Versteigerung
. «e'egenbeit zur Bevoilheilung gegeben werde, und bei einem
y<*W der Besitzungen um zu wohlfeilen Preis der Ersteuer
■weh Parteilichkeit mehr erlange, als der Schuldner aus dem
•Wschilling. Endlich sollen Diejenigen auf immer Uigen-
'»•msrecht, unter dem Titel des Kaufs, gemessen, welclie
de 'n Fi 8cus so Tial zalllen als der Vortheil der Privatleu e
T e 'langt hätte. Denn es ist sehr unbillig, das», wenn fremde
( *«ter durch eine parteiische Versteigerung verkauft werden,