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Codex. L, IV. Tit. 44. De reseindenda venditione.
noch irgend ein vernünftiger Grund dafür ist, deshalb einemKauf entweder gleich oder nach Erörterung der Höhe desPreises wieder aufzuheben; es iniisste denn weniger als dieHälfte des rechten Werthes, den die Sache zur Zeit desVerkaufs hatte, gezahlt worden sein; wobei es bei der demRäufer schon 127 ) zugestandenen Wahl gelassen werden soll.
Geg. d. 1. Dec.
d. C. d. K.
0. Dieselben K. an Domi litis,
' Dadurch, dass wegen des Kaufschillings nicht baar Geldgezahlt, sondern dafür mit Einwilligung des Verkäufers Viehan Zahliingstatt gegeben worden ist, wird der t'ontract nie' 1 '«ingültig.
10. Dieselben K. an Severtu.Die Hinterlist des Käufers wird nach seiner Handlung 9 'weise, nicht nach dem Betrag des Kaufschillings bemthei";Wird nun erwiesen, dass dergleichen angewandt worden, ■*steht dem Verkäufer nicht die Vindicationsklnge gegen De" 7 ">auf welchen der Käufer das. Eigcnthuiii [weiter] übertraf"hat, sondern die Wiedereinsetzung in den vorigen Sland g'°"gen Den, mit welchem er coutrahirt hatte.
11. Dieselben K. an Magna.Der Verkäufer kann sich über Hinterlist beschweren, we» 0er eine Handlung des Käufers erweist, die ihm zur Zeit « eSC'ontractes unbekannt war, ment aber, wenn er zu der Z eil >wo sie geschah, sie wusste und eingewilligt hat. Da du'» 1 * 0bekennst, dass dein Vater eingewilligt hat, in der Urkun» 0einen hohem Kaufsschilling auszudrücken, als der für die vi'J'-laufte Sache wirklich verabredet war, so hat er darin nllefflkeinen Grund, sich über Hintergehung zu beklagen. §• J"Freilich, wenn die Zahlung des bedungenen Kaufgolßes l2 )nicht erwiesen wird oder wenn aus (tatsächlichem Jrrthin»niedergeschrieben worden ist, dass dasselbe gegen eine Schul«aufgerechnet werden sollte, so verlangt mau mit Kecht, da»»dieses 129 ) zurückgegeben werde.
12. Dieselben K. an Antiochut.
Deshalb, weil du deiner Behauptung nach ein Grundstück
eine» öffentlichen Dienstes wegen, um dringend notwendig« 1 '
Ausgaben willen, nicht aber um einen zu wohlfeilen Vrei»j
oder von einer Schuld gedrängt, verkauft hast, muss der Ver-
127) Consl. 2. h. t.
128) Welches in der Urkunde als bezahlt miillirt Ist.
129) Die au» Jrrlhum abgefasste Urkunde.