640 Codex, h IV. Tit. 44. De rescindenda vendilione:
2. D. K. Conatantinus den Bewohnern der Provinz Grüns.
Wenn Jemand ans grosser Armuth nnd Dürftigkeit derNahrung wegen einen Sobn oder eine Tochter, so lauge sievon Motterleibe noch blutig, verkauft, so soll, blos in diesemFalle, der Verkauf gelten, und der Käufer befugt sein, die-sen Sclaven zu bebalten. Es soll aber Derjenige, welcherihn verkauft hat, oder jeder Andere, berechtigt sein, ihn wie-der zu der ihm eignen Freigeborenheit zu bringen, sobald ernur den Werth, den derselbe gelten mag, anbietet odernen andern Sclaven dafür giebt.
(II-
Vierundvierzigstcr Titel.De rescindenda venditione.
(Von Aufhebung de* Verkauf».')1. D. K. Alexander an Maro.
Wenn dein Vater, durch Gewalt gezwungen, sein Hansverkauft hat, so kanu nicht gelten, was nicht redlicherweiseverhandelt ist; denn ein unredlicher Rauf igt ungültig. DerStatthalter der Provinz wird also, wenn du dich an ihn wen-dest, seine amtliche Macht gebrauchen, zumal da du dich be-reit erklärst, dem Käufer zurückzuzahlen, was als Kaufsch.«-ling entrichtet worden ist.
2. D. IC. Diocletianus u. Maximianus an Lupus.Wenn dn oder dein Vater einen Gegenstand von höhern»Werthe um einen zu geringen Preis verkauft Labt, so ist esbillig, dass du entweder gegen Rückgabe des KaufschilliugSan die Käufer, unter richterlicher Autorität, das verkauf' 6Grundstück zurück erhaltest, oder, wenn der Verkäufer dieslieber will, bekommst, was an dem angemessenen Preise fehlt«Zu gering erscheint aber der Preis, wenn, nicht einmal <b°Hüllte des wahren Werthes bezahlt worden ist.
3. Dieselben IC. an Martiana.Vom Verkauf- und Kaufcontracte, nachdem er vollstän-dig abgeschlossen ist, wider Willen des Einen von beiden ab-zutreten, lä'sst die Redlichkeit zu keiner Zeit zu, auch nichtin Folge von Uns erlassenen Rescripts; dass wegen des * ,s "cus eben dieses Rechtens, igt oft verordnet.
4. Dieselben IC. an Kudoxius.Zur Wiederaufhebung eines Kaufs und zum Beweis deUnredlichkeit reicht nicht allein hin, dass du deiner Anga enach ein thetier. erkauftes Grundstück wohlfeiler verkauft has •