Druckschrift 
5 (1832)
Entstehung
Seite
634
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634 Codex L. IV. Tit. 38. De contrahenda emtione et vendilione.

7. Dieselben K. an Pisa.

Wenn deine Mutter eine erkaufte Sclavin nachher ' vonihrem zweiten Ehemann geschenkt erhalten zu haben vorge-geben hat, so hat durch die Vorspiegelung eines falschen Er-werbsgrundes ihr das Eigenthum weder verdoppelt noch ent-zogen werden können.

8. Dietelben K. an Diogenes.

"Wenn du deine Weinberge nicht in der Absicht einerSchenkung, sondern in der That verkauft hast und der Kauf-gchilling nicht bezahlt worden ist, so steht dir die Klage aufden Kaufschilliug, nicht aber die Zurückforderung des Vehet-gebenen zu.

9. Dieselben K. an Severus.

Kauf und Verkauf hat keine Kraft ohne eine [Kauf-JSumme. Wenn aber der verabredete Kaufschilliug' nicht be-zahlt, sondern blos der Besitz übergeben worden ist, so wirddeshalb ein solcher C'ontract nicht für ungültig gehalten, nochist der Räufer deshalb -weniger rechtmässiger Besitzer, weildie Bezahlung der bedungenen Summe geleugnet wird. Undwenn nach,einem zum Behuf einer Schenkung gemachten Ver-kauf die Uebergabe folgt, wird die Schenkung vollständig»ohne dass eine Klage auf den Kaufschilliug; Statt hat.

JO. Dieselben K. an Georgius.Wenn deine Mutter ihr eignes Grundstück, als zum Ver-mögen deines Vaters gehörig, gekauft hat, ao hat, da ei»Kauf über eine eigne Sache nicht gilt, und dieses nach deinerAngabe ein Scheinkauf gewesen ist, ein solcher Vertrag <h' ewahre Beschaffenheit der Sache nicht ändern und ihr nichtschaden können.

11. Dietelben K. an Patcrius.

"Wer verlangt, dass Jemand wider Willen kaufen oderverkaufen solle, hat keinen rechtlichen Grund für sich.

12. Dieselben K. an Paternus.

Ein Kauf ist deshalb nicht weniger vollständig, weil den»Käufer kein Bürge 124 ) gestellt oder keine Urkunde zu Ver-sicherung des freien Besitzes gegeben worden ist; denn wermit Bewilligung des Verkäufers sich in Besitz gesetzt hat,besitzt rechtmässig. Auf den Kaufschilliug kann allerding»geklagt werden, wenn die diesfalsige Befriedigung nicht er-

124) Der Eviction halber.