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5 (1832)
Entstehung
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613
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Codex. L. IV. Tit. 32. De usuris.

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2. D. K. Severu» u. Antoninus an Lucius.

Wenn ein Käufer, dem der Besitz der [erkauften] Sacbe

«Vergeben ist, dem Verkäufer den Kaufschilling nicht anbietet,

*o soll er der Billigkeit nach Zinsen entrichten, wenn gleich

e r das Geld versiegelt und als hinterlegt bei sich gehalten hat.

3. Dieselben K. an Julianut.

Obwohl von einem Darlehn ohne Verpflichtung durchStipulation keine Zinsen gefordert werden können, so sinds *e doch auch, wenn sie in Folge vertragsinü'ssiger Ueberein-hunft bezahlt worden, weder der Zuriickforderung unterwor-fen , noch auf das Capital zu qm'ltiren.

4. Dieselben K. an Honorius.

Dass durch Zurückhaltung des Pfandes Zinsen, deren•Entrichtung verabredet worden, wenn gleich keine Stipulationangewendet worden i>,t, erhalten werden können, ist mitHecht verordnet und hat seinen guten Grund, da Pfänder durch^ertragsmä'ssige Uebereinkunft auch wegen der Zinsen haften.Allein in der Sache, welche du vorträgst, fällt dieser Grund^ e 8', da zur Zeit des Cbntracts die Entrichtung niedrigererfingen verabredet worden ist; nachher aber, als der Schuldner»'obere entrichten zu wollen versprochen hat, kann die Zu-»""ckhaltuiig des Pfandes nicht für wirksam geachtet werden,^il zu der Zeit, als die Urkunden ausgefertigt wurden, nichterabr e j et worden ist, dass das Pfand auch wegen dieserErhöhung haften sollte.

5. Dieselben K. u. die Cäsar, an Sabiiius u. Andere.

i.., "Venn gegen einen Gläubiger, der aus der Stipulationuere Zinsen fordert, bewiesen wird, dass er nachher ge-ls se Jahre hindurch geringere erhalten, so ist die Einrede'"« dem Vertrage wirksam. Hiernach könnt ihr denn auch» Sen die Defensoren der Stadt, welche höhere Zinsen, nacher Handschrift, fordern, euch vertheidigen, wenn ihr beweiset,a ss die Tante eurer Mündel, welche die hohem Zinsen ver-rieben hatte, immer nur fünf Procent bezahlt habe.

G. D. K. Antoninus an Anliiineui.• Tl ^ e,,n du deiner Gläubigerin, die eine Sache als PfandS...Z meu . hatte, in Gegenwart von Zeugen die schuldige-

j ". mine nebst Zinsen angeboten, and da sie solche nicht nn-in, versiegelt hinterlegt hast, so brauchst du von der Zeit0,1 > Wo du angeboten hast, ]Y e »enheit der Gläubigerin a1üe n Statthalter wenden solle

*"> Wo du angeboten hast, keine Zinsen zu bezahlen, in Ab->nheit der Gläubigci-in aber hättest du dich deswegen anlcn.