600 Codex. L. IV. Tit. 29. Ad Scnutusconsullutn Yelkjanum.
der auf den Senatsschluss gegründeten Einrede Zuflucht zunehmen, da der wahre Hergang der Sache sie mehr schützt,als das zum Schein Verhandelte. Geg. 13. März,u. d. C d. Cäsar.
]8. Dieselben K. u. die Cäsar, an Z oticus.
Weibern, welche fremde Verbindlichkeiten, alte oder neue»auf irgend eine Art übernommen haben, kommen die Hechtezu Hülfe, ausser wenn der Gläubiger auf irgend eine Artvon der Weibsperson hintergangen worden ist; denn dannwird, dies ist verordnet, die Ausflucht aus dem Senatsschlussedurch die Keplik der Arglist zurückgewiesen. Geg. d. 9. KoV«zu Antiochia, n. d. C. d. Cäsar.
19. Dieselben K. u. die Cäsar, an Faustina.
Da aus dem beständigen Edict zu ersehen ist, dass «erin Betreif der Intercessionen der Weiber gemachte Senatsschlussauch Verbindlichkeiten, die durch Arglist des Gläubigers gleichAnfangs auf ein Weib bezogen worden sind, angehe, so magstdu, nach deinem Anführen, dich gegen die Kläger mit d erAusflucht schützen, wenn der Gläubiger, der mit einem A»'dem zu contrahiren beabsichtigt hatte, sich an die Weibspersonhat halten wollen. Geg. zu JVicomedia den 15. Jan., u. ■ «• 'C. d. Cäsar.
20. Dieselben K. u. die Cäsar, an Theodotianus.
Dass auch die Erben eines Weibes sich gegen die Glä"" ■biger derselben Ausflucht, die durch den Senatsschluss eing e 'führt worden ist, gebrauchen können, ist nicht zweifelhaft.Geg. den 24. Dec. , u. d. C. d. Cäsar.
21. D. K. Anastasius an Celer, den Magister ojjicionim.Wir verordnen, dass es den Weibspersonen freistehensoll, entweder wegen eines Contracts oder wegen gewiss erContracte, oder wegen einer Person oder gewisser Personenden ihnen zustehenden Hypothekenrechten zu entsagen, " ,ldass, was solchergestalt verhandelt worden ist, vermöge diese*Unsers Befehls, fest und unverbrüchlich gehalten werde, d° cUso, dass auch, wenn sie eine solche Verzicht im Allgemeinen»wie oben erwähnt, wegen eines Contracts oder gewisser Con-tracte-, oder gegen eine Person oder gewisse Personen i' ireEinwilligung ertheilend, geleistet haben oder haben werden,solche Verzicht auf die Contracte und auf die Sachen oderPersonen, gegen die sie ihre Einwilligung geleistet habe«oder haben werden, beschränkt werde, und andern etwanigenContractcn, welchen die Weibspersonen ihre Zustimmung' nicutcrtheilt haben oder haben werden, dieselbe Verzicht entgegen-zusetzen, den'sich darauf Beziehenden nicht gestattet sein so •