Codex. L. IV. Tit. 20. Ad Scnalusconsnlium Vellejanum. 599
gebe; denn dass dieser Fall von selbiger Rechts wohl that aus-znschüessen sei, ist die Meinung- der Ilechtsgelehrten. Geg.d. 21. Febr. 258, u. d. C. Tusc. u. Bags.
13. D. K. Diode tianus u. Maxi?nianus an Condiana.
Wenn dir von deinem Gläubiger redlicberweise 89 ) einzinsbares Darlehn gegeben worden ist, so kommt dir der Se-natsschluss nicht zu Slatten, wenn aucb das ganze Capital oderein Theil davon der Angabe nach in den Nutzen deines Ehe-manns verwendet worden ist, und wenn gleich dem Gläubigerdie Ursache des Contracts 90 ) nicht unbekannt gewesen ist.Geg. d. 30. Aug., ii. d. C. d. K.
14. Dieselben K. u. die Cäsar, an B atilissa.
Dass ein Weib wider den Vellejanischen Ratbsschluss»icht intercediren könne und auch ihr Bürge sich derselbenAusflucht bedienen möge, ist Rechtens. Wenn daher deineMutter nicht einsmals Erbin ihres Ehemanns geworden ist, soist sie durch Hülfe einer ganz stallhaften Ausflucht sicher.Geg. zu Byzanz d. 25. März, u. d. C. d. Cäsar.
15. Dieselben K. u. die Cäsar, an Agrippinut.
Wenn eine Ehefrau, die sich wider den Senatsschluasfür ihren Ehemann verbürgen wollte, diel» auftragsweise er-sucht hat, dich für sie verbindlich zu machen, so hat gleichvon Abschlags des Contractes an durch Hülfe der Ausfluchtdeiner Verbindlichkeit Sicherheit 91 ) augehängt, womit du dichgegen erhobene Klage verteidigen kannst. Geg. zu Sirmiuiud - 15. Mai, u. d. C. d. Cäsar.
16. Dieselben K. U. die Cäsar, an Itufinus.
Wenn ein Weib eine fremde Verbindlichkeit übernommenua t, so wird, da die Ausflucht des Vellejanischen Senats-schlu sse8 ihr zu Statten kommt, dem Gläubiger gegen die an-fänglichen Schuldner die Klage auf Aufhebung 92 ) gegeben." e g. zu Sirmium d. 15. Jan., u. d. C. d. Cäsar.
17. Dieselben K. u. die Cäsar, an Alex ander u. Andere.
Wenn euer Vater vom CaUistratus Geld erborgt hat, dieUrkunde aber so abgefasst worden ist, als ob seine Gattin esempfangen hätte, so ist es nicht einmal nöthig, zum Gebrauch
89) Nicht uro eine Bürgschaft zu bemänteln.
90) Das Geldbedürfnis» des Ehemanns.
91) Vor Ansprüchen, also Ungültigkeit.
92) Der ihnen, mittelst der Kxproinission der Weibsperson, ge-schehenen Entlassung aus der Verbindlichkeit.