596 Codex. L. IV. Tit. 29/ Ad SenatutcoMullum Vcllejanum.
Geld einnebme und ausgebe. Geg. d. 21. Juli 530, ii. d. CLampaSius n. Orestes, VV. CC.
1 Neunundzwanzigster Titel.
Ad Senatusconsultum Vellejanum.(Vom Vellejanheilen Senalsschlust.)
1. /). K. Antoninus an Lucilla.Den Frauen, welche eine fremde Verbindlichkeit über-nehmen und auf sich übertragen, kommt der Senatsschluss,wenn die Contrahirenden 84 ) solches wissen, zu Hülfe; wen»sie aber, ohne sich verbindlich gemacht zji haben und ohnegeschehene Intercession, für Andere gezahlt haben, so könnensie nichts zurückfordern. Geg. d. 13. Dec. 211, u. d. 6.Gentian. u. Bassus.
2. Derselbe K. an Nepoliana.Du hast vergebens versucht, dich der Ausflucht des Se-natsschlusses, welcher wegen der Intercessionen der Weibe 1,gefaggt igt, zu bedienen, da du selbgt Hauptschuldnerin g e 'Wesen bist. Denn die AnsflucLt aus jenem Senatsschlusse '**einer Frau dann gestattet, wenn sie selbst nichts schuldet, son-dern für einen andern, Schuldner bei dessen Gläubiger eingetretenist. Hat sie aber für ihren Gläubiger sich einem Andern verpflich-tet, oder sich oder ihren Schuldner von ihm überweisen lassen, s °geniesst sie den Beistand dieses Senatschlusses nicht. Geg. d-1*'Aug. 213, u. d. 4ten C. K.. Antonin. n. d. 2ten Balbin-
3. Derselbe K. an Servatus.Wenn deine Mutter, als du Geld erborgtest, gegen denSenatsschluss sich verbindlich gemacht hat, so kann sie Wjder Ausflucht sich schützen. Geg. d. 11. Aug. 213, "4ten C. K. Antonin. u. d. 2ten Halbin.
d.
4. D. K. Alexander an Alex andra.Der Senatsschluss ist anwendbar, es mag ein Weib '»'eine Verbindlichkeit, die ein Anderer auf sich hatte, auf s ";selbst übertragen oder daran Theil genommen, oder indem eAnderer das Geld empfing, von Anfang sich als Schuldne rl •erklärt haben; solches ist angenommen, wenn dergleichen Vbindlichkeiten für Andere übernommen werden. Hast dn 9be \>nach zurückgelegtem fünfundzwanzigsten Jahre, deine Grustücke verkauft und für deinen Ehemann Geld gezahlt, so *- 0 '"'ldir der Senatsschluss nicht zu Statten, Geg. d. 27. Dec 2oo,n. d. 2ten C. Maxim, u. Aelian.
84) Die mit der Frauensperson contrahiren.