594 Codex. L. IV. Tit. 2(3. Ad Senaluwonsultuvt macedoniamiut-
Achtundzwanzigster Titel.
Ad senatusconsultum macedonianum.
(Zum Macedonianischcn Senatsschlius.)
1. I). K. Aelius l'erlin ax an Atilins.
Wenn ein flaussohn, als er noch in väterlicher Gewaltstand, Geld von dir erborgt hat, indem er sich für einen Haus-vater ausgab, und du wie Hecht erweisen kannst, tlass «•"seiner Versicherung geglaubt habest, so wird er nicht z ,irAusflucht gelassen. Geg. den 23. März 193, u. d. C. Falc»u. Clarns.
2. D. K. Sevcrus u. Antoninu* an Sophia.
Wenn Zenodorus, während er sich das Ansehen gab, i" 1eignen 82 ) Hecht zu stehen, entweder mit Willen des Vater»contrahirt oder deshalb Geld, -welches dann zu Ausgaben desVaters gedient, empfangen, oder, nachdem er ans der väter-lichen Gewalt getreten, mittelst Neuerung sich verbindlich ff e 'macht, oder sonst die Schuld anerkannt bat, so kann das ™ e 'cret des Senats vernünftigerweise nicht Platz greifen. Geg. "'25. Febr. 198, u. d. C. Saturnin. u. Gallus.
3. Dieselben K. an Macrinus.Wenn ein Haussohn, Etwas erhandelnd, dem Verkäufe'den Kaufschilling nebst Zinnen auf Stipulation angelobt, szweifelt Niemand, dass der Seuatssckluss, wornach den Ilau« - -sühiien zinsbares Erborgen verboten ist, nicht anwendbar S el »denn es ist vielmehr auf den Ursprung der Verbindlichkeitals auf den Gegenstand der Klage zu sehen. Geg. d. 1°'März 198, ii. d. C. Sa turninus u. Gallus.
4. Dieselben K. an Cyrilla.
Wenn du einem Haussohne mit Erlaubnis» seines VateGeld gegeben hast, so tritt die Wirkung des Senatsscblu»S e ;
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nicht ein, nnd daher wird die Verfolgung des Pfandes,zum Vermögen des Vaters gehörte, nicht verweigert,_ znda der Sohn dessen Erbe geworden ist, sofern nur keinderer 83 ) nach der Uebereinkunft oder nach der Zeit und l^jfolge dir vorgeht. Geg. d. 20. April 201, u. d. C. Fabi«» 8u. Mutianus.
5. D. K. Alexander an Musa. .
Die Verfügung des Macedouianischen Senatsschlusses »^dert nicht die Klage auf Geld, welches einem Haussohn, "W
82) In unsrer Ausgabe fehlt *««'.
83) Der an derselben Sache ebenfalls ein Pfandrecht hat.