Druckschrift 
5 (1832)
Entstehung
Seite
583
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Codex. L. IV. Tit. 22. Plus vahre, quod agilur, etc. 5S3

dem Richter angemessen scheint, dass das Papier nochmalsvorgelegt werde, Derjenige aber, der sie vorgelegt hat, dienochmalige Vorlegung verweigert und ablehnt, indem er sagt,das Papier sei verloren gegangen, oder es falle ihm sonst dieVorlegung schwer, so soll er dieses blos eidlich bestärken undWeiter nicht zur Vorlegung angehalten werden. Solches Alles»oll nicht nur in der Kaiserstadt, sondern auch im ganzenStaate gelten.

Zweiundzwanzigster Titel.

Plus valere, \uod agitur, quam quod simulateconeipitur.

(Dass das wirklich Verhandelte vor dem sum Schein Aus-gesprochenen gilt.)

1. D. K. Valerianus u. Qallienus an Rufinus.

Tu Contracten ums» man mehr auf die Wahrheit der Sa-als auf das Niedergeschriebene sehen.

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2. D. K. Diocletianu» u. Wlaximianus u. die Cäsar,an Soteria.

Die zum Schein so, als ob nicht er selbst, sondern seineGattin gekauft hätte, abgefassten Schriften können die Wahr-heit der Sache nicht ändern. Es wird also die Frage überdie Thatsache von dem llichter oder Statthalter der Provinzuntersucht werden. Geg. d. 22. April u. d. C. d. Cäsar.

3. Dieselben K. u. die Cäsar, an Maxim a.

Wenn einer Verpfändung wegen ein Kalif aufgesetzt wor-den ist, so wird nicht auf das Niedergeschriebene, sondern aufdag wirklich Verabhandelte gesehen. Geg. zu Sirmiuin, d. 1.»H « d. C. d. Cäsar.

4. Dieselben K. u. die Cäsar, an Decius.

Wenn Jemand hat niederschreiben lassen, dass ein An-derer Das verhandelt habe, was er selbst verhandelt hat, so gUtdas Geschehene mehr als das Niedergeschriebene. Geg-. d. 24.N °v. u. d. C. d. Cäsar.

5. Dieselben K. u. die Cäsar, an Victor.Wenn' er dir zugeredet hat, einen aufgesetzten falschenKaufbrief, als einen Pachtbrief, den du anzufertigen ihm auf-getragen hattest, ohne vorgängige Durchlesung, sondern aul«e« und Glauben zu unterzeichnen, so gilt ohne allen ^ weI "f el keiner der beiden Contracte, da bei jedem die EumübgJ»««'»es der beiden TUeile ermangelt. Geg. d. 20. DecemW»i« d. C, d. Cäsar.