584 Coukx. L. IV. Tit. 23. Da commodalo.
Dreiundzwanzigster Titel.
De commodato.
( Vom Leiheoulracl.)
1. D, K. Diode tianus u. Maximianus an Sciola.
Dasjenige, was durch überlegene Gewalt entrissen wird,pflegt nicht • Denjenigen, welchen Sachen geliehen worden,zur Last gerechnet zu werden. Da aber Derjenige, welcher dichbat, ihm einen Ochsen zu leihen, deiner Angabe nach, in Hin-sicht auf einen feindlichen Einfall die Gefahr des Verlustesnnd den künftigen zufälligen Schaden übernommen hat, sowird der Statthalter der Provinz, wenn du erweisest, das« etdir Entschädigung- versprochen habe, ihn anhalten, die Ueber-einkunft zu erfüllen. Geg. d. 26. Mai, u. d. C. d. K.
2. Dieselben K. an Aulizanus.Da die Redlichkeit verlangt, dass Der, welcher eine Scla-vin zu zeitwierigein Dienste erhalten hat, sie zurückgebe, somusst du folglich an den Statthalter der Provinz dich wen-den und beweisen, dass dein Schwiegervater die Bclavin Wsolchem Behuf übergeben habe, damit Der, wider welchendeine Bittschrift gerichtet ist, sein Wort zu halten genöthig*werde. Geg. d. 4. Nov., u. d. C. d. R.
3. Dieselben K. an Soleria.
Wegen Rückgabe der Sachen, die du deinem Ehemannzur Verpfandung für sich gegeben hattest, kannst du, nachd 6 " 1die Schuld getilgt ist, die Leihklage auch gegen seine Erbenanstellen. Geg. zu Sirmium, d. ll. April, u. d. C. d. K-
4. Dieselben K. u. die Cäsar, an Faustina.Unter dem Vorwande einer Schuld 76 ) kann die Zurück-gabe einer geliehenen Sache nicht mit Beifall des Rechts ver-weigert werden. Geg. d 20. Nov., u. d. £ d. K.
Vierundzwanzigster Titel.
De pignoratitia actione.
(Von der l'fandklage.)
1. D. K. Severus u. Anto ninus an Melrodorus.
Die vom Pfände erhobenen Früchte werden auf die Schuld
abgerechnet, und reichen sie für die ganze Schuld a" s »
so fällt die Klage ™) weg und das Pfand wird zuriickge-
76) Der Gegenforderung einer fungibel« Sache.
77) Die Klage aus der Schuldforderung.