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5 (1832)
Entstehung
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581
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Codex. L. IV. Tit. 21. Do fiilc iiutiumealuram, tlc. 581

zu erwarten ist 73 ), so würde es zu hart «ein, solchen Be-schwerden Gehör ZU geben, wodurch die Prozesse ins Un-endliche verzögert und schon abgethane Dinge solchergestalt"Wieder aufgerührt wurden, somit aber geschähe, vras UnsererAbsicht entgegen ist. Geg. d. 25. Febr., u. d. C. Lampa-«lius ii. Orestes, VV. CC.

22. D. K. J uitinianus' 1 *).Wenn Jemand, gerichtlich aufgefordert, eine Urkunde,die nicht gegen ihn selbst, sondern gegen einen Andern lautet,'Wieder einem Andern aber nützt, herauszugeben, diese Her-ausgabe verweigert, weil er davon Nachtheil fürchtet, und dage-gen Derjenige, welcher die Vorlegung des Paniers verlangt,behauptet, dass Jenein dadurch kein Schade geschehe, sondernderselbe entweder von den durch die Vorlegung der Urkundez 'i überführenden Personen Geld genommen habe oder 7S ) einenandern Vorwand vorschütze, er selbst aber, wem» die Urkun-de nicht vorgebracht würde, grossen Schaden leide, so befiehlt«ie Constitution, dass der Besitzer der Urkunde sie herausga-ben soll, wenn ihm nicht durch die Vorlegung derselben Nach-theil bevorsteht. Falls ihm aber diese Vorlegung in der Thatschädlich ist, so soll er dazu nicht gezwungen werden, da es ihmnützlicher ist, die Urkunde zu verbergen, als sie bekannt zuinachen. Dafern hingegen der die Urkunde Bedürfende be-hauptet, das» es ihm keinen Schaden bringe, so soll er hlosschwören, dass er die Vorlegung der Urkunde deswegen ver-weigere ? weil er glaube, davon Schaden an seinem eignenvermögen erwarten zu mijssen. Damit er aber uuter dein"chaden an seinem Vermögen nicht Das verstehe, dass er nichtS^Winnt, was ihm für Nichtherausgabe der Urkunde verspro-chen worden ist, so soll er einen genauem Eid leisten, undVersichern, dass er nicht, weil er für die Nichtherausgabe des* a l'iers Geld oder etwas Anderes bekommen habe, noch weil

ihm

etwas zu geben versprochen worden, noch aus Furcht vor

- -i.vvtis zu geuen versprocueii worueii, iiucn aus runui vui,-, ein » Wider welchen die Urkunde gesucht wird, noch ausre "ndschaft für denselben die Vorlegung des Papiers verwei-» er tj sondern weil er dadurch an seinem eigenen Vermögenfferadezu grossen Schaden leiden würde. Denn so wie Der,Von welchem man glaubt, dass er die Wahrheit kenne, auchWider Willen zum Zeugnisse gezwungen wird, und wederWe il ilnn fji r Unterlassung desselben Geld versprochen ist,noch weil er wider seine Freunde zeugen soll, das Zeugnis»

Zjn ^," , cous '- "" rfc iempor. et repar. appell. 7. 63.74) Griechisch, aus den Basiliken, also ir' : "''7 J ) Der Gegensatz ist offenbar nicht ric

U'iverüachtig.

glossirt. ^^^^^^

chtig, der Text jedoch