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Code*. L. IV. Tit. 19. De probalionibui.
Freiheit anspricht, so k;iim ihr, wenn sie ihr Gesuch nichtbegründet, dieses nichts helfen. Denn wenn sie als Sclavinin Anspruch genommen wird, so bedarf es zum Beweise desErkauft weiter keiner Merkmale, sondern es ist hinlänglich,•wenn die Entwendung der Urkunde bewiesen wird. Geg. zuINicoinedien d. 2. Dec, u. d. C. d. Cäsar.
21. Dieselben K. u. die Cäsar, an Crispns.
Wer zum Beweise des Eigen thmnes fremde Urkundenentwendet, kann dieselben keinesweges gebrauchen, indemderen Vorlesung nicht Dein hilft, der sie vorliest, sondernDem, welchen der Inhalt der Schrift bezeichnet. Da also andereBeweismittel nicht ausgeschlossen sind, so zeige, dass da»Eigenthum der in Frage stehenden Güter dir von Rechtswegenzustehe; denn es ist nicht angemessen, dass Jemand, der eineSache unter dem Anführen, dass sie mit seinem Golde bezahltworden, von dein Käufer - derselben vindiciren .will, mit demBeweise sich bemühe, da diese Thntsachc, wenn sie auch et'Wiesen wird, doch eine solche Klage nicht unterstützen kann-Geg. zu Singidiinuin, d. 8. Dec, u. d. C. d. K..
22. Dieselben K. u. die Cäsar, an Agalhoclea.
Um zn beweisen,- dass Glykon Sclave sei, reicht nicMhin, dass seine Mutter und sein Bruder Solavendienste g e "leistet haben, da weder die Nachgiebigkeit Freigebortier ihrenVerwandten uaclitlieilig, noch einer von mehrern von eine*Mutter gehorneu Sclaven zur Freiheit zu gelangen verhindertist. Geg. d. 23. Jan., n. d. C. d. IL
23. Dieselben K. u. die Cäsar, an Mcnclaus."Wenn der Kläger bekennt, seine Behauptungen nichterweisen zu können, so nöthigt er dadurch den /Jekh'g'' 3 "nicht, das Gcgentheil darzuthun, da, der INatur der Sache nach»Dem, welcher eine Thatsache leugnet, der Beweis nicht * tt "kommt. Geg. d. 25. Dec., n. d. C. d. Cäsar;
24. D. IC Valens, Oratianus u. Valentinianu» <*"Antonius, I'raef. Prael.
Nach anderem Vorhergehenden: Wir befehlen, dass AI > e )welche auf verdächtige Schriften sich zu stützen suchen hwenn sie Etwas im Gericht angelobt haben, als verbreche-rischen Schreibens schuldig und als Fälscher festgehalten wc 1 '
51) Comminisci kann hier nicht hefssen: erdenken, denn $».Schrift, die der l'idducent erweislich selbst erdacht hatjnicht Mos verdächtig, sondern entschieden falsch.'