Druckschrift 
5 (1832)
Entstehung
Seite
563
Einzelbild herunterladen
 

f

Codex. L. IV. Tit. 19. De probalionibus.

563

so müssen sie, um euer Gesuch als unstatthaft darzustellen,sobald die Frage entsteht, welchergestalt sie Eigenthüiner da-von geworden, dieses erweisen. Geg. d. 20. Febr., u. d.G d. K.

17. Dieselben K. u. die Cäsar, an Paulina.

Um deine Freigeborenheit zu erweisen, niuss dargethanWerden, dass deine Mutter zur Freiheit gelangt und du nach-her geboren seist. Denn dass deinen Brüdern [ihre Geburt]nicht streitig gemacht wird, kann dir zu deiner Vertheidigung»icht helfen. Geg. d. 9. Febr., u. d. C. d. R.

18. Dieselben K. u. die Ciisar. an Violantilla.

Da du in deiner Bittschrift angiebst, dass der von dirErwähnte ohne dein Wissen ein Grundstück, als von dir [ihm}geschenkt, in die Urkunde habe setzen lassen, so ist, wenndas in deiner Bittschrift Angeführte wahr ist, das Grundstücknicht einmal dem JVamen nach verschenkt. Daher miisst du,"in ein Urtkeil nach Inhalt unsers Rescripts erlangen zu kön-nen, den competenten Richter angehen und erweisen, dassdein Gegner dieses Grundstück wider deinen Willen habe indie Urkunde eintragen lassen. Geg. zu Byzanz d. 13. April,n. d. C. d. Cäsar.

19. Dieselben K. u. die Ciisar. an Menander.Eine verzögerliche Einrede muss zwar gleich Anfangs^orgeschiilzt, aber erst wenn der Kläger seine Behauptungenerwiesen hat, erwiesen werden. Geg. zu Nicomedia d. 20.April,. d. C. d. Cäsar.

Auili. De lettibus §. Quia vero multi. (Nov. XC. e. 4.)

Wer aber einmal, oder zweimal, oder dreimal Zeugenangegeben und über die Zeugnisse verfahren, oder auf das»erfahren des Gegners sich eingelassen und so die Zeugenaus-sagen erfahren hat, der hat, auch nach göttlichem Gebot, nichtJ'e Freiheit, sich dess Angehens von Zeugen noch weiter zupdienen. Hat er aber dieses nicht gethan, so ist ihm daslerte Angeben von Zeugen zu gestatten, doch nach vorher'°n ihm geleisteten Eide, dass weder er, noch einer seiner. ac Walter, noch sonst ein für ihn Handelnder die Gezeug-'"sse entwendet, noch darnach geforscht habe, und er nichtn "s Arglist oder Gefährde auf die vierte Zeugenangabe antrage.

20. Dieselben K. u. die Ciisar. an Phromina.

Wenn Eutychiana, als Sclavin in [deinem] Besitz »ichbefindend, nachdem die Kaufslirkunde entwendet worden, die

30*

1

I