Druckschrift 
5 (1832)
Entstehung
Seite
548
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. r >48 Codex. L. IV. Tit. 10. De omigtitionfbw cl aclionibm.

I

, 11. Dietelbcn K. u. die Ciimr. an Paula.

Du bist durch zu grosse Leichtgläubigkeit getäuscht wor-den, wenn du geglaubt hast, Dasjenige, was du den Pachternzu ihren Angelegenheilen vorgeschossen , von dein Eigenthü-mer des Gutes zurückfordern zu können; es kann auch dieGegenwart seiner Machthaber dir nicht dazu dienen , ihn ver-bindlich zu machen. Geg. d. 24. Juli, n. d. C. d. Cäsar.

12. Dieselben K. u. die Cäsar, an Jovi nus.

Die Rechte gestatten nicht, dass freie Menschen Schuldenhalber gezwungen werden, ihren Gläubigern als Sclaven zudienen. Geg. d. 19. Oct. u. d. C. d. Cäsar.

Auth. Vt Willi jud. liceat habere loci servat. §. quia vero. (Nov.CXXX1V. e. 7.)

Vielmehr verliert der Gläubiger 28 ) seine Forderung undmuss [überdies] dem gefangen Gehaltenen oder seinen Eltern 29 )eben so viel zahlen, ist auch überdies mit körperlichen Stra-fen zu belegen.

13. Dieselben K. u. die Cäsar, an Barsumius.Den, welchem du Geld vorgeschossen hast, musst du w'tder angemessenen Klage zur Zahlung anhalten. Denn gegendie Raufleute, von welchen du sagst, dass sie deinen Schuld'ner durch den Handel nm das Geld gebracht haben, hast dukeine Klage. Geg. d. 21. März, n. d. C. d. Cäsar.

14. DieselbenK. u. dieCäsar. an Hermodorus u. Nicomachui-

Ihr habt die Wahl, die Erben eures Schuldners mit derpersönlichen Klage, oder den, welchem von diesen die Pfände 1 *verkauft und übergeben worden und der sie noch hat, wenn ernicht durch die langjährige Verjährung geschützt ist, mit derSerrischen dinglichen, oder auch Beide zugleich zw belangen.Geg. zu Nicomedien, d. 26. Nov., u. d. C. d. Cäsar.

Auth. De ßdejuss. §. sed neque ad res. (Nov. IV. c. 3.)Heut zu Tage und nach neuerem Recht müssen aber ersalle Bürgen und Auftraggeber und Gutsager ausgeklagt W rer "den, ehe die Besitzer der Pfänder an die Reihe kommen.

28) Der seinen Schuldner als Sclaven brauchte. ,, ,

29) Wenn er den Sohn wegen einer Schuld des Vaters als » CIven behandelt hat. Nov. cit.