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Codex. L. IV. Tit. 2. Si eertum pelatur.
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ihm gar nichts ausgesetzt ist: so wurde bei den Alten gezwei-felt, ob es bei dem Eide bleiben, oder ob er das Empfangenewieder erstatten müsse, und ob man, wenn ibm wirklich einVermäehtniss oder Fideicoinmiss ausgesetzt worden, dein Erbennachlassen müsse, davon die Falcidia, wenn sie ihm zukommt)inne zu behalten? Uns hat nun besser geschienen, dass das Ver-mäclitniss oder Fideicommiss von ihm zurückgefordert werde undihm aus solch einem Meineide kein Gewinn zugehe, und dass,wenn solches richtig befunden wird, der Abzug des Viertheils,wenn derselbe sonst statt findet, eintrete; damit nicht nach Un-sern Gesetzen gestattet sei, sich durch ein Verbrechen einensündhaften Gewinn zu verschaffen. Geg. zu Constanlinopel, d.18. Oct. 531, nach d. C. Lampadius u. Orestes.
Zweiter Titel.
Si eertum petatur.
{Wenn etwa» Bestimmtes gefordert wird.)
]. D. K. Seeern,« und Antoninus an Modeslinui.Weder billig noch gewöhnlich ist, was du verlangst, dass«In und dein Bruder und Miterbe die Schulden deines Vater»nicht nach Verhültniss der Erbtheile bezahlen sollt, sondernnach dem Werthe der zum Voraus vermachten Sachen, da cSausgemachten Rechtens ist, dass die Lasten der Erbschaft a'"die eingesetzten Erben nach den Erbtheilen und nicht nachder Grösse ihrer Vortueile fallen. Dies scheint auch dir selbstnicht unbekannt zu sein, da du den Gläubigern in. der altenRecbtsfonii 2 ) nach Verhä'ltiiiss deines Erbtheils Sicherheit be-stellt hast. Geg. d. 1. Juli 204, u. d. 2ten C. Chilo «•d. Libo.
2. D. K. Antoninus an Hermogenes.
Wenn gleich Asclepiades dein Geld in seinem Na" ,enausgeliehen hat, so hat er doch durch die Stipulation sich selß stdas Forderungsrecht erworben. Dass dn auf dieses Gehl kla-gen könnest, wirst du erlangen, wenn er seihe Klagen dir über'trägt. Geg. d. 25. April 214, u. d. C. Messala u. Sabin.
3. D. K. Gordianut an Sempronius.
Dass Personen, die ein Amt verwalten, weder » elbs ,^noch durch vorgeschobene Personen während ihrer Amtsf» 'rung in der Provinz Geld auf Zinsen ausleihen können, >?oft rescribirt worden. Geg. d. 25. Awg. 259, »<• "• *•"*Gordian. n. Aviola.
2) Nach den zwölf Tafeln.