Druckschrift 
5 (1832)
Entstehung
Seite
528
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528 Codex. L. IV. Tit. 1. De rebus credilis et jurcjurando.

4. Dieselben K. an Maxim a.Wenn ein Mündel, zu Vermeidung' der Vorinundschafts-klage, seinem Vormunde den Eid angetragen hat, so ist ihmnachher über denselben Gegenstand zu klagen uuverwehrt.Geg. d. 1. Juli, n. d. 4ten u. 3ten C. d. K.

5. Dieselben K. an Julianut,

Da Fideicommisse eben sowohl als den Vormündern derUnmündigen, "wie den Unmündigen selbst, auferlegt zu be-trachten sind, so -wird der Statthalter der Provinz über dieFideicommisse Erörterung anstellen, und -wenn sich ergiebt,dass dir ein solches ausgesetzt ist, die Erstattung- desselbenan dich verfügen. Derselbe wird den Vormund, "wenn er esleugnet, deinem Verlangen gemäss zum Eide anhalten. Geg.d. 28. Nov. 290, u. d. 4ten n. 3ten C. d. K.

0. Dieselben K. an Iiessius.

Da du vorträgst, die Parteien seien übereingekommen, dieFrage wegen der Herkunft und der freien Geburt durch denEid zu entscheiden, so wird der Statthalter der Provinz eure'Willensineiuung gemäss für die Söhne deiner Grosstante sor-gen. Geg. d. 9. Febr. 291, u. d. C. Tiberian. u. Dio's.

7. Dieselben K, u. die Cäsar, an JSutychiana.

Weder der Sohn »loch irgend Jemand anders, kann durchFührung eines Rechtsstreits, oder durch UnUereinkunft, oderauch durch einen ohne den Willen der Eigenthünierin u erSache bewirkten Eidesantrag, ihr einen Wachtheil zuziehen.Wenn also dein Sohn ohne deinen Auftrag etwas in Betrettdeiner Sache gethan hat, und du es nicht genehmigt hast, *"kann es dir nichts schaden. Geg. d. 13. Nov., u. d. C. d. 1**

S. Dieselben K. u. die Cäsar, an Alexander.

Wenn dem Kläger der Eid angetragen oder znriickgege"

len ist, und er ihn schwört oder derselbe ihm erlassen wi r ">

so findet, nach dem Beispiel eines rechtskräftigen Urtheds»

eine Klage in factum statt. Geg. d.20. April, n. d. C. d. 0& 8 *'

9. Dieselben K. u. die Cäsar, an Martianus.Wenn der Eid angetragen ist, so wird, wenn nicht derKläger schuldvoll unterlässt, den Eid vor Gefährde zu leiste»»der Beklagte vom Richter gezwungen, zu bezahlen, oder z"schwören, es wäre denn, dass er den Eid zurückgebe. " e £*d. 28. April, u. d. C. d. K.

10. Dieselben K. u. die Cäsar, an Protogenet.Auch bei der Hinterlegungsklage, welche über Sachen,