Codex. L. III. Tit. 38. Communia utriusque juäicii etc. 509
wird auch dafür sorgen, dass eine Theilung Dessen, was euchgemeinschaftlich verbleibt, geschehe, sowohl der Kosten, wennetwa Jemand von euch solche auf die gemeinschaftlichen Sa-chen verwendet hat, als der Früchte; desgleichen wird er auchauf böse Absicht und Verschulden, — da nicht gezweifelt wer-den kann, dass dies Alles in den Bereich der Klage auf Thei-huig des Gemeinguts komme — Rücksicht nehmen, auf dass'» jeder Hinsicht eine Gleichheit beobachtet werde. Geg. d.6. Febr., u. d. C. d. Cäsar.
5. Dieselben K. u. die Cäsar, an Secundinus.
Niemand wird genö'thigt, wider Willen in einer Gemein-schaft oder Gesellschaft zu bleiben. Deshalb wird der Präsi-dent der Provinz, wenn er angegangen worden ist, dafür sor-gen, dass Das, was er als dir und deiner Schwester gemein-schaftlich gehörig befunden haben wird, getheilt werde. Geg.d. 25. Aug., u. d. C. d. Cäsar.
Achtunddreissigster Titel.
Qommniiia utriusque juäicii tarn fatniliae eris-eundae, quam communi divitlundo.
(Qcmeiiischaß'liehe Grundsätze von leiden Klagen, sowohl der Erb-theilungsklage, als der Klage auf Theilung des Gemeinguts.)
1'. D. K. Antoninus an Marcus.Man hat angenommen, dass die Theilung von Grund-stücken die Stelle eines Kaufes vertrete. Geg. d. 26. Nov.211, ii. <I. C. d. Gentian. ii. d. JBassus.
2. D. K. Alexander an Euphrat.Wenn auch ein Solcher einen Itichter für die Theilungbestellt hat, welcher das Recht zur Bestellung desselben nichtSchabt hat, so hat doch, wenn die Miteigenlhümer einmal ihreEinwilligung gegeben haben, jeder von ihnen au Dem, waser dein Ausspruch des Richters gemäss besitzt, für seinen An-teil das Eigenthum erlangt. Geg. d. IG. Nov. 229, n. d.*t»n C d. K. Alexander n. d. 2ten d. Dio.
O.K. üiocletian. u. Maximian, an Aurelia Scptimia.Man pflegt auch den Grossjährigen zu Hülfe zu kommen,wenn Theihingen durch Betrug oder Arglist oder unrichtig^«ssergerichtlich vorgenommen worden sind, weil bei Klagen«"ten Glaubens Das, was als ungleichinässig geschehen er-lesen worden ist, verbessert werden kann/ 35 ). Geg. d. 16.J "»<, «. d. C. d. KK. selbst.
13 5) S. über diese Stelle ,v. Glück XI. S. 95 ff.
I