Codex. L. III. Tit. 36. Familiae erciscundac.
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sen] Vertrag stehen geblieben [und keine Uebergabe gesche-hen] ist, so wird der für die Erbtheihmgsklage euch ertheilteRichter dafür sorgen, dass die Gemeinschaft zwischen euchaufhöre.
10. Dieselben K. an Heraclius.
Die Söhne haben nicht die Befugniss, das Testament ih-res Vaters umzustossen, wenn sie nicht beweisen können,dass es lieblos sei. Es wird aber im Recht die Vorschriftausgesprochen, doss, wenn gleich der Vater seinen letztenWillen weder durch ein Testameut noch durch einen Codicill aus-gesprochen hat 129 ), seine Willensmeinung jedoch durch Worte,auf welche Art es auch sei, erklärt worden ist, der mit derErbtheihmgsklage angegangene Richter, wenn gleich die In-testaterbfolge eingetreten sein wird, [doch,] unter Beobachtungder Art und Weise der Zuriickbehaltung nach dem Senatsbe-schluss 130 ), die Willensmeinung des Vaters befolgen nlüsse.
17. Dieselben K. u. die Cäsar, an Commodianus.
Es ist ganz gewiss, dass, wenn Miterben unter sich eineTheilung inachen, dadurch dem Rechte eines abwesenden undnichts von der Sache wissenden Miterben nichts entzogen wer-de , und dass er den Erbtheil, welcher ihm von Anfang angehört hat, ohne dass derselbe wirklich abgetheilt ist, an allengemeinschaftlichen Sachen behalte. Daher kannst du deinenErbtheil mit den auf denselben fallenden Einkünften durch dieErbtheilungsklage erhalten, ohne aus der zwischen den Mit-erben geschehenen Theilung einen Nachtheil fürchten zu müs-sen. Geg. zu Sirmium, d. 25. Nov., n. d. C. d. K.
18. Dieselben K. u. die Cäsar, an Domina.
Es ist oft rescribirt worden, dass einer Tochter, fürWelche der Vater Sachen angescluvlft hat, dieselben, Wennnicht bewiesen wird, dass sein Wille sich nachher geänderthabe, durch den richterlichen Ausspruch über die Theilung der
129) Elsi tarn circa leslamcnlum, quam ctiam codicillos Judiciumejus deßcial. Dies haben Manche so verstanden, dass auchein ohne di e gewöhnliche Vorm errichtetes Testamentoder ein solcher Codicill des Vaters für vollkommen gültig ZUhalten sei, und sie haben daher in dieser C. die ferste Spin-des s. g. tcstamc.ulum parcutum iiilcr liberos finden wollen.Allein dass jene Worte das gänzliche Nichtvorhandensein ei-nes Testaments oder CoöUcills bezeichnen sollen, darüber s.Fritz Versuch e. bist, dögtn. Entwickle d. Lehre v. d. Testd. Aclt. w. ihr. Kind. §. 10.
»80) Dem'Pegasianisohen s. 5. 3. J. de fideic. hcred. 2. 23.