Druckschrift 
5 (1832)
Entstehung
Seite
471
Einzelbild herunterladen
 

Codkx. L. III. Tit. 29. De intifficiosis danalionibm. 471

gedehnt, welche kjin Testament errichtet haben. Geg. d. 23.Oct. 257, u. d. 4ten u. 3ten Q. d. K. selbst.

4. D. K. Diocletianus u. Maximianus an Aristina.

Wenn dein Sohn durch eine mit llntnässiger Freigebig-keit geschehene Verschwendung (Schenkung) sein Vermögen«Schöpft hat, so kannst du dich der Hülfe des Präsidenten,der Provinz bedienen, -welcher, wenn er nach Untersuchung-der wahren Beschaffenheit der Sache gefunden haben wird,dass dir kraft des deinem Sohne zuständig gewesenen Rechtsdie Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der nichtzn billigenden unmässigen Grösse der Schenkung zukomme,dir in Beseitigung Dessen, was nicht recht geschehen ist, zuHülfe kommen wird. Und darum hast du die nach dem Mu-ster der Beschwerde über liebloses Testament eingeführtellechtshiilfe gegen die iiriiiiässigen Schenkungen gar nicht-thig. Geg. zu Mailand, d. 8. Febr. 28ü, u. d. 2ten C. d.Maxim, u. d. d. Aquilin.

5. Dieselben K. an Cottabeus.

Wenn du dein ganzes Vermögen durch die Schenkungenausgeleert hast, welche du deinen aus der väterlichen Gewaltentlassenen Söhnen gemacht hast, so wird Das, was, um dieBeschwerde über liebloses Testament auszuschliessen, nichtundankbaren Rindern hinterlassen werden inuss, von den ge-machten Schenkungen abgezogen, und damit [deine] nachheraus irgend einer gesetzlichen Ehe gebornen Rinder oder Rin-deskinder die ihnen aus deinem IVachlass gebührende Unter-stützung (den Pllichttheil) erhalten können, zu deinem Vermö-gen zurückkehren 98 ). Geg. d.. Febr. 286, n. d. 2len C.d. Maxi in. u. d. d. Aquilin.

G. Derselbe K. an D emetriana.

Da du anführst, dass durch die an deinen Bruder gemachtenSchenkungen das Vermögen deines Vaters erschöpft sei, unddass eben dieser euer Vater Das, was noeb übrig gebliebenWar, durch Codjcüle unter euch vertheilt habe, so wird, w euudu den Willen desselben nicht anerkannt hast, auch dir dage-gen nicht durch die Rechtswohllhat des [minderjährigen] Altersgeholten werden kann, und das von deinem Vater dir gege-bene lleinithsgut und die dir hinterlassenen Fideirommissenicht so viel enthalten, als zur Ausschliessung der Beschwer-de erforderlich ist, der Präsident der Provinz rücksichtlich derUnmässigkeit der Schenkungen nach dem Muster [der Be-

) Vgl. Über dieses Gesetz Francke a. n. O. S. 517 fl".