454 Codex. L. III. Tit. 28. De inofficioso teslamenlo.
verboten werden, die Beschwerde über liebloses Testamentanzustellen. Geg. d. 1. Mai 286, «. d. 2ten C. d. Maxim.u. d. d. Aquilin,
10. Dieselben K. an Apollinaris.
Wenn du glaubst, dass deine Tochter deshalb, weil sieschimpflich und in niedriger Verworfenheit lebt, von deinerErbfolge auszuschliesse» sei, so wirst du, wenn du nicht durch ,unüberlegte Hitze, sondern ihrem Verdienst gemäss, zu diesemHas« aufgereizt worden bist, eine freie Willkiihr bei deinerletztwilligen Verfügung' haben. Geg. zu Sirmium, d,. 17. Juni293, u. d. öten u. d. 4ten C. d. K.. selbst.
Aulh. Vt cum de appell. coqn. §. si vero vsque ad viginti quinque.(K'ov. CXV. c. 3.)
Aber wenn deine Tochter nach ihrem fünfundzwanzigsteuJahre, da du es verschobst, sie mit einem Ehemanne zu ver-binden, fleischlich sich vergangen hat, oder sich ohne deineEinwilligung- mit einem, jedoch freien, Elieinaime verbundenhat, so kannst du sie nicht enterben,
20. Dieselben K. u. die Cäsar, an Savianus.Wenn eine ihres Vaters durch den Tod beraubte Tochtermit ihrem Ehemanne, welchen sie mit dem Willen ihrer Mut'ter gehciratliet hat, in Eintracht lebt, und, nachdem diese ihreMutter diese Ehe bereut hat, [derselben} keinen gerechtenGrund zum Unwillen giebt, so kann sie aueb nicht mit Hechtnach dem schnell wechselnden Willen der Mutier erst ver-heirathet und dann wieder ledig zu sein geno'thigt werden.Geg. zu Sirmium, d. 5. Jan., u. d. C. d. Cäsar.
2!. Dieselben IC. V. die Cäsar, an Alexander.
Die Kinder des Bruders oder der Schwester [des TestS'tors} fechten das Testament ihres Oheims väterlicher oder -müt'ftfrlicher Seite, ingleichen das ihrer Base vaterlicher oder nu'""terlicher Seite, vergeblich als lieblos an, da Niemand von de»Verwandten, welche auf der Seitenlinie stehen, mit Ausnahm"des Bruders und der Schwester, zur Beschwerde über lieblosesTestament gelassen wird. Freilich werden sie aber nicht ab-gehalten, über eine Fälschung [des Testaments] durch die An-klage des Verbrechens sich zu beschweren. Geg. * n. "• *■"d. Cäsar,
22. Dieselben K. u. die Cäsar, an Tantilla.Wenn dein Ehemann in dem von ihm errichteten Tesi »-meut dich zwar zur Erbin aufs Ganze eingesetzt hat,