Codkx. L. Hl. Tit. 2S. De inoßieioso teatamenlo. 453
des Testaments nicht ausgeschlossen werde. Dasselbe beob-achtet man auch, wenn er umgekehrt, nachdem die Anklagteder Fälschung- angestellt war und er unterlegen hatte, nach-her die Klage wegen lieblosen Testaments anstellen will.Gag. d. 26. Not. 239, u. d. C. d. K. Gordian. u. d. d.Aviola.
15. D. K. Pliilippus an Apltr odisia.
Es ist ein ausgemachter Itechtssatz, dass eine von ihrerMutter übergangene Tochter ohne die Beschwerde über lieb-loses Testament nicht zur Erbfolge derselben gelangen könne.-Geg. d. 28. Juli 245, u. d. C. d. K. Philipp, u. d. d. Titian.
10. D. K. Valerianus u. G allienus und Valenlinianus,Nob. Caes., an Theodora.
Gegen Grossjährige, welche eine doppelte Klage anstellen,zuerst eine, gleich als wäre das Testament nicht zu Keclit be-ständig-, sodann eine andere, gleich als wäre es lieblos, wenngleich zu Recht beständig, entsteht die Einrede des AblaufsVon'fünf Jahren in Eolge des durch den ersten IVo/.ess herbei-geführten Verzugs nicht, da diese Einrede Denen, welche nichtsäumig- sind, nicht im Weg-e stehen kann 72 ). Geg. d. 13.Aug. 258, u. d. G. d. Tuschs u. 13 asstis.
17. li. K. Carinus u. Numerianus an Flora.
Da du anführst, dass dein Sohn dich übergangen, undReine Schwester zur Erbin eingesetzt habe , so kannst du die'»esclrwerde über liebloses Testament beim Präsidenten derl'rovinz verfolgen. Geg-, d. 12. Febr. 284, u. d. 2ten C. d.Carin. u. d. d. Numerian.
18. D. HC. Dioclelianus u. Maximianus an Faustina.
Da du behauptest, dass du die heilige Pflicht der kindlieben Liebe nicht Verletzt habest, sondern das mit deinem Ehe-mann eingegangene Ehebündniss nicht Labest läsen wollen,'H'd dass dein deshalb aufgebrachter und erzürnter Vater zuder beschimpfenden Enterbung geschritten sei, so wird dir nicht
72) 13. h. wenn Jemand (aus einem entschuldbaren'Irrthum) erstdie Nichtigkeitsklage gegen ein Testament angestellt bat undOber diesen Pjdze.ss die fünf Jahre von der Zeit der angetre-tenen Erbschaft an, innerhalb welcher die tjucrela inoff. tc.it.verjährt, verflossen sind, so kann ihm doch, wenn ei nachherdie querela inojff, lest, anstellen will, die Einrede der Verjäh-rung nicht entgegengesetzt werden. Vgl. U n t erh <> 1 z. i> e rausfahrt. Entwick. d. geg. Verj. 1. ,S. 445. u. Mühlen In- ucha - a. o. S. 3G0. Ann. ;)7.