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5 (1832)
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Codex. L. III. Tit. 12. De feriii.

von Beweismitteln au» einer] über dem Meer [gelegenen Pro-vinz ertlieilt worden ist,] die Zeit Von neun Monaten zuüberschreiten. Geg. d. 20. Nov. 399, h. d. C. d. Eutro-pius u. Theodor.

Zwölfter Titel.

De f e r i i 8.

{Von den Ferien.)

1. D. K. Constantius u. M aximianus u. die Nobb. Cäsar.Severus u. Maxi minus an Verinus.

Da du fragst, ob eine gleiche Beobachtung' der von Unsfestzusetzenden (ausserordentlichen) Ferien, welche bei glück-lichen Ereignissen eintreten, auch auf die Appellationsfristenzu erstrecken sei, so beliebt es Uns, theuerster Verinus,hierauf zu erwiedern, dass du wissen mögest, dass in Beru-fungssachen die Fristen ununterbrochen und ohne einen ZusatzVon dergleichen Tagen abgewartet werden müssen, und dassin Appeliatioussachen keineswegs eine Hinzufiigung der obenangegebenen Tage statt finde 34 ).

2. D. K. Theodosius an Vicenius 3i ).

Am Sonntage soll man [zwar] aus der väterlichen Ge-walt entlassen und freilassen dürfen, die übrigen Rechtssachenoder Prozesse [aber] sollen ruhen. Ferner vom 24. Juni biszum 1. August sollen Erndteferien gestattet werden, [dage-gen] soll die Erlaubniss ertlieilt werden, vom ersten Augustbis zum 23. August .Rechtssachen zu verbände/«. Vom 23.Aug. aber bis zum 15. Oct. sollen die Weinleseferien gestattetwerden. Auch wollen wir, dass die sieben Tage, welchedem heiligen Ostertag, ingleichen dem Tag der Geburt, und

34) Et supradiclornm dicrum Observation! in appellationum caiishminime ßeri arljeclionem. Das überflüssige Wort Observation*!weichet die Coiistruction des Satzes verwickelt macht, fehltin Harnische, u. alten Ausgaben. S. die Anm. im Geb. Sj>. C.j-

35)■ Die Acchtheit dieser Constitution wird bezweifelt, und esmöchte wohl am richtigsten sein, anzunehmen, dass sie ausder Interpret, zu L. 1. u. 2. TU. e. h. t. 2. 8. zusammengesetztsei, woraus sieh auch erklären liisst, warum es in der Geber-Schrift The od. heisst, womit man auf die Quelle (den Theod-Cod. in seiner westgoth. Umgestaltung) verweisen wollte.Denn von Theodosius kann sie nicht herrühren. S. V.Savigny Gesch. d. K. Jt, im Mittelalter. IV. S. 316 ff. Bie-ne* a. a. 0. 8. 193 S. u. Witte a. a. 0. S. 1GG II'. Doch ha-ben Manche wenigstens ihren römischen Ursprung vertheldigtiund in der Praxis ist sie, auch nicht durchgehende verworfen-S. Dirkscu civil. Abh. II. S. 418. v. Glück III. S. 110.u. j53.

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