Codex. L. III. Tit. 11. De dilationibus.
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Wohnliche sind, sollen Yon der Zeit der Fristerstreckung' nichtabgezogen, sondern in dieselbe eingerechnet werden. Geg.zu Sirmium, d. 7. Febr. 318, u. d. öten C. d. K. Liciniusu. d. d. Cri spus.
4. Derselbe K. an Catullianus, Proconsul von Afrika.
Es darf eine Fristerstreckung nicht, wenn der Richter 'ausgeht, von demselben verlaugt werden, wenn sie gleich inGegenwart beider Parteien ertheilt werden würde, da sie nichtanders, als nach Untersuchung der Sache verwilligt werdenkann, und eine Untersuchung' der Sache nicht auf ein entferntVom Tribunal angebrachtes Gesuch 33 ) , sondern nur wenn derRichter [auf dem Tribunal] sitzt, gesetzmässig angestellt wird,8o dass, wenn die Bitte um die Fristerstreckung etwa abge-schlagen sein wird, der angefangene Prozess durch das Ur-theil des Richters entschieden werden soll. Geg. zu Sirmium,<!• 9.Febr. 318, u. d.öten C. d.K. Licinius u. d. d. Crispus.
5. Derselbe K. an Maximus, Praef. d. St.
Wenn von Uns auf eine Appellation oder Anfrage umEntscheidung rescribirt sein wird, so soll, mag nun um eineFristerstreckung im ersten Gericht gebeten, und dieselbe nichtertheilt sein, oder mag nicht einmal um dieselbe gebeten sein,JVieinand eine solche ertlieilen dürfen, auf dieselbe Weise, wie'»ich in den Prozessen, welche Unserer Untersuchung undEntscheidung' vorliegen, keine Fristerstreckung ertheilt zu wer-den pflegt. Geg. zu Rom, den 25. März 322, u. d. C. d."robian. u. Julian.
• D. K. Conslantius u. Constans an Petronius, Vicar.
in Afrika.
Wenn irgend ein Prozess zwischen Privatpersonen und.aem Fisctis erhoben sein sollte, so darf beiden Parteien die
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gniss, durch ihre Vertreter um eine Fristerstreckung zue, >, nicht versagt werden, wenn dies die Rücksicht aufLestes erforderlich macht. Geg. zu Aquileja, d. 9. April) u. d. C d. Acyndin. u. d. Procul.
' "• K. Arcadius u. Ilonorius an Messal a, Praef. Praet.
ß Es soll auch nicht einmal Denen, welche über ihren
^btszustaud oder ihr Vermögen streiten, gestattet werden,
ül »st bei einer Fristerstreckung, [welche zur Herbeischaflung
33) hilcrpcllalionc ylanaria. S. d. Hein, zu L. 3. §. 8. D. de t.V- 37. 1. ßrisson. s. v. planaria u. Zimmern a. a. ü. §• 0.S. 18 f. l