Coiiex. L. III. Tit. 10. De 2>lus pctilionibm.
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Zuletzt soll er im Gericht gefragt -werden, ob diese Prozess-frist vorüber sei, was nicbt blos aus seiner Antwort, sondernauch aus der Unterscbrift der Klageschrift hervorgeht, welcheer gleich zu Anfang- vornehmen inuss. Eine mit Hintansetzungdieser Verwilligung (Frist) erfolgte Litiscontestation ist iiirnichtig- zu halten. » »
Aullt. De cxsecutoribus. §. 1. {Nov. XCVI. c. I.)
Der Kläger soll aber die Klagschrift nicht anders zustel-len lassen, als wenn er zuvor sowohl Dem, -welchen er alsden ihm Verpflichteten angegeben hat, als auch dem ExecutovSicherheit bestellt, dass er entweder innerhalb 2 Monaten dieLitiscontestation vornehmen, oder allen dein Deklagten [durchdie Klagerhebimg] erwachsenden Schaden doppelt ersetzenWolle; jedoch soll die Sicherheit nicht sechsuuddreissig Gold-Stücke übersteigen.
Zehnter Titel.
De plus petitionihus.
{Vom Zuviel/ordern.)
1. D. K. Zeno ä0 ).)
Ein jeder Kläger, männlichen sowohl, als weiblichen Ge-schlechts, welcher vor dem festgesetzten Termin der Schuldklagt und dadurch dem Beklagten Schaden zufügt, sollnoch eine eben so lange Zeit hindurch warten, — ohne [je-doch J iu der Zwischenzeit Zinsen nehmen zu dürfen, — alser selbst dem Termin zuvorzukommen gewagt hat, und -wenndiese Zeit verflossen ist, so soll er nicht anders klagen kön-nen, als wenn er die bei dein ersten Auftreten -wegen derVorbereitung des Prozesses gemachten Ausgaben dem Gegnerbezahlt. §. 1. Wenn aber Vormünder oder Curatoren rück-sichüich der Zeit, oder des Betrags zuviel zu fordern gewagthaben, go sollen dadurch die Schuldner ihrer P/Iegbefohlnenkeinen Schaden leiden, ebenso wenig wie die unter der Vor-mundschaft oder der Curatel stehenden P/Iegbefohlnen, sonderndie Vormünder und Curatoren selbst solleu den dadurch ent-standenen Nachtheil tragen. §. 2. Diejenigen aber,, welcheÜrbschaftsaachen fordern, oder die Ablegung der Vormuud-schafts- oder Curatel-Rechiiungen verlangen, oder Die, welchegegen Minderjährige oder Grossjährige wegen einer Geschäfts-
26) Diese Constitution hat Cujac. Of/servatl. XII. 21. aus denliadl. VII. 6. 21. T. J. p. 325. restituirt. S. Bicner a. a. O.S 292 f. U. Witte a. a. O. S. 163 ff. — Vgl. übrigen» § '<34. J. de aett. u. §. io. J. de exotptt.
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