Druckschrift 
5 (1832)
Entstehung
Seite
419
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Codex. L. III. Tit. 7. Ut nemo invilus agere etc. 4l9

Siebenter Titel.

Vt nemo invitus agere vel aecusare cogatur.

(Dass Niemand wider seinen Willen zu klaffen, oder anzuklagen' gezwungen werden soll.)

I. D. K. Dioclc tianus an Camerius.

Niemand soll wider seinen Willen zu klagen oder anzu-klagen gezwungen werden. Geg. d. 15. Oct. 284, u. d. 2ten< ; . d. Garin. u. d. d. Wumeriaii.

Achter Titel.

De ordine judiciorum.

{Von der Reihefolge der Prozesse.)

1. D. K. Severus u. Antonin. an Marcellina u. Andere.

Geht den Präsidenten der Provinz an und tLuet dar, dassdas.Testament des Fabins Präsens durch die Nachgeburt einesSohnes umgestossen worden sei. Auch hindert es ja die Un-tersuchung desselben nicht, dass ein Streit über den Rechts-zustand zugleich mit znr Entscheidung kommt, wenn gleicher über eine den Rechtszustand betreffende Sache nicht ent-scheiden kann; denn es gehört zur Amtspflicht eines Richter«,Welcher über eine Erbschaftssache erkennt, alle Nebenfragen,welche in dem Prozess zur Sprache kommen, zu untersu-chen, indem er nicht über diese, sondern über die Erbschafts-sache ein Urtheil spricht. Geg. d. 19. Not. 203, u. d. C. d.Geta ii. d. 2ten d. Plautian.

2. D. K. Antoninnt an Magnilla.Wenn von Denen, von welchen du behauptest, dass sieSöhne deines Oheims väterlicher Seite seien, gegen dich keinStreit über deine Abstammung erhoben wird, so gehe denPräsidenten der Provinz an, und klage mit der von ihm er-haltenen Erbtheilimgsklage. Wenn aber über jenen UmstandStreit sein wird, so wird ebenderselbe (vir clariss.) Sorgetragen, dass zuvor über die Aechtheit der Geburt, der Vor-schrift des Rechts gemäss, Untersuchung angestellt werde.weg. d. 20. Juli 213, u. d. 4ten Cd. K. Antoninus u. d.Stend. ßalbiniis.

3. D. K. Valerianus u. Gallienut an Demetrius.

Wenn bei einem Civilprozess, welcher als Hauptprozess»"gestellt worden ist, ein Nebenstreit über ein Verbrechenentsteht, oder zu dem zuerst angestellten Criminalprozess eine^ivilrechtssache hinzukommt, so kann der Richter zu dersel-