Codex. L. III. Tit. 3. De pe.danch judicilms.
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den übergeben, nicht mein-, als in der folgenden Constitu-tion 20 ) bestimmt ist, an Gebühren nehmen, oder, wenn siedieselbe überschritten haben, so werden sie den Strafen der-selben unterliegen. Geg. d. 1. Juni 533, u. d. 3ten C. d.K. Justiniui).
Dritter Titel.
I) e p e d a ii e i s j u die ib u s.
{Von den pedanei judices -').)' 1. D. K. Gor dia nus an die Vicarii.
Es ist allgemein bekannt, dass Unserem Procurator, wenner nicht die Stelle des Präsidenten vertritt, die ßefugniss,Richter unter Privatpersonen zu bestellen, nicht zusteht; unddarum ist, wenn, wie ihr anführt, Der, dessen ihr gedenkt,unter Privatpersonen Schiedsrichter bestellt hat, das von ihnengefällte Urlheil durrlnius nicht rechtsbeständig. Geg. d. 1.l^ebr. 242, u. d. C. d. Atticus u. P ra e textatu s.
2. />. K. Dio c le tian- U, Maximian, u. die'Ciisar. an d. Vicarii.
Wir finden für gut, dass die Präsidenten in den Rechts-sachen, bei -welchen sie, weil sie nicht selbst untersuchen«nd entscheiden konnten, früher pedanei judices zu bestellenpflegten, selbst eigene Untersuchung anstellen sollen, so je-doch, dass sie, wenn sie entweder wegen öffentlicher Ge-schäfte, oder wegen der Menge von Rechtssachen alle Rechts-händel der Art nicht untersuchen und entscheiden können, die 'Befugnis», Richter zu bestellen, haben sollen. Doch darf diesnicht so verstanden werden, dass man glaubt, es sei ihnendie Befugniss, Richter zu bestellen, auch bei solchen Rechts-
20) Diese Constitution fehlt; Witte a. a. 0. S. 261. hat eineStelle bei Theoph. ad §. 24. J. de aclt. als Restitution gege-ben. Vgl. denselben noch S. 160 ff. u. Biener S. 291 f. —Uebrigens gebort die am Bade der L. 4. befindliche subteriptionicht zu dieser, sondern zu der ausgefallenen L. 5. S. Wit-te, a. tt . o. S. 159.
21) Vgl. d. Hein, zu L. 1. §. 6. D. de poilul. 3. 1. Bd. I. S. 35t.— In neuster Zeit hat 15 urcli ardi a. a. ü. S. 435 ff. (vgl.auch S. 540 fl\) eine, wie es seheint, sebr richtige Ansichtüber den judex pedaneus bekannt gemacht. Nach derselben istder judex ped. am meisten einem heutigen eommissarisclienRichter ZU vergleichen, dem judex delegatus des Canon. lt.Er Hess an der Stelle des Kaisers {judex a principe datus)Oder des Magistrats, welcher ihn bestellt hatte, einen ganzen1 rozesa vom Anfange bis ZU Müde vor sieb verbandeln; und"nteischied sieh dadurch wesentlich vor dem alten judex pri-*«'««, welchen man früher oft mit ihm identificirte.