Druckschrift 
5 (1832)
Entstehung
Seite
412
Einzelbild herunterladen
 

412 Codex. L. 111. Tit. 2. De sporlulisctsifintüiusiiuliversisclc.

Richter entfernt, als auch'kein anderer erwählt werde. DieWahl des Schiedsrichters soll aber, wenn unter den Parteieneine Verschiedenheit der Meinung statt finden sollte, auf glei-che Weise durch das Ermessen, entweder des Präsidentender Provinz, wenn er zugegen ist, oder des Defensor desOrts oder der Obrigkeiten des Miinicipiiiins entschieden wer-den auch soll der Exsecutor des Proces'ses, welchem die Un-tersuchung dieser Sache aufgetragen worden ist 16 ), mit Eiferdafür sorgen und den Beschluss der Schiedsrichter in Wirksam-keit setzen, wenn nicht etwa eine Berufung eingelegt worden ist;denn dann soll Der selbst, welcher zuvor den Richter bestellthat, welcher als verdächtig erschienen ist, nach Erwägungder Appellation, eine gesetzliche Entscheidung der Rechtssachegeben. Geg. d. 13. Nov. 530, u. d. C. d. Lainpadiusti. Orestes.

Zweiter Titel.

De sportulis et sumtibus in diversis judlciis

faciendis, et de exsecutoribus litium.

(Von den in den verschiedenen Gerichten zu zahlenden Gebühren

und Konten, und von den Exsecutorcn der Prozesse.)

1. D. K. Gratianus, Valentinianus u. Theodosius anPott tu», Vicariu».

Wir verordnen, dass ein Jeder, welcher ergriffen 17 ) seinwird, von dem Gerichlsdieiier, welchem er zuerst übergebenworden ist, bis zur Beendigung der Sache bewacht werdensoll; we/in aber durch irgend eine unerlaubte Handlung dieseVorschrift Unserer Gnade hintenangesetzt sein sollte, so sollder primiscrinius, welcher Unsere Befehle übertreten habenwird, durch die Verurtliciliing zu fünf Pfund Goldes bestraftwerden. Geg. zu Mailand, d. 1. Juli 379, u. d. C. d. Auso-nius u. Olyb riu s.

2. D. K. Justinianu» l8 ).

Diejenigen, welche die [kaiserlichen J Verordnungen über

IQ) Et exseculore negotii, cid mandata est hiijusmoili causae exd-minalio, iiniiiincnle. Statt examinalio lesen alte Ausg., Ila-loander, Cujac. ad h. I. u. Obscrvatt. JJi. v. 23. u. And.exaelio, was allerdings einen »ehr eilten Sinn (riebt. Jicliültman aber die gewöhnliche Lesart Bei, so ist der Sinn derStelle: der Kxecutor soll darauf sehen und untersuchen, «bdie Parteien den Schiedsrichter auf die gehörige Weise wüh-len. Vgl. L. IG. h. t. u. Schul ting /. I. XII. §. 2. /> 147.

17) Exhibilu» i. c. Compretten»«», arretirb. Vgl. (Jothofr. udL. 2. TL (!. de exsecut. et exaet. 8. 8. ('/'. 11. p. Gl 6.)

18) Diesen Auszug aus einer Constitution Justin ians hat Cu-