Codex. L. II. Tit. 55. Dt alienalionc judicii mntandi ctc,
5. Dieselben K. u; die Ciliar, an Licinianut.
Wenn du mit deinem Vater und deiner Mutter von denFeinden gefangen worden, nachher; als diese daselbst verstor-ben waren, zurückgekehrt bist und durch die Wohlthat desCorneliscb en Gesetzes die Verlassenschaften derselben alsErbe erworben hast, so wirst du nicht abgehalten , nach demMuster der analogen Klage, welche den in den vorigen StandWiedereingesetzten ertheilt wird, — jedoch so, das» die Ein-rede der einjährigen Verjährung', welche dieser [Klage] entge-gengesetzt zu werden pflegt, [dir] entgegengestellt werdenkann 135 ), — die Sachen, [welche deinen Eltern gehörten,] zuvindiciren. Geg. d. 16. April, n. d. C. d. Cäsar.
Fünfundfunfzigstcr Titel.De alienatione judicii mutandi causa facta.
{Von der zur Veränderung des Prozesses vorgenommenenVcriiusscrung 130 ).)
1. D.K.Diocl etian. u. Maximian, u. die Cäsar, an At latus.
Da der Besitz dem Gegner [des Besitzers] eine dinglicheKlage gewährt 137 ), [auch] für den Fall, dass eine Verüusse-*ung zur Veränderung des Prozesses vorgenommen worden ist,"nPrätoriscLen Edict eine Wiedereinsetzung in den vorigen Standenteilt wird, so siehst du ein, dass, wenn Der, welcher dieSache hesass, sie, damit nicht gegen ihn geklagt würde, ver-kauft und dem Käufer übergeben hat, dir durch das Hecht dieBefngnigg ertheilt sei, denjenigen [von Beiden] zu belangen,Welchen du in Anspruch nehmen willst. Geg. zu Viminacium,d. 26. Nov., u. d. Cd. Cäsar. '
Es
Sechsuiidfimfzigster TiteL
De reeeptis arhitrie.
{Von den durch Vertrag bestellten Schiedsrichtern 11S ).)
1. D. K. Antoninu.s an Nep otiana.
_ s . ist oft rescribirt worden, dass gegen das Urtheü[von den Parteien] in Gemässheit eines dem Rechte nach
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