Codex. L. II. Tit. 52. De uxoribus militum, et eorum, clc. 379
im Felde stellen, nur die Zeit, welche während desselbenFeldzugs verläuft, sowohl zur Abwendung von Einreden [derVerjährung,] als auch zur Erbittung von Wiedereinsetzungenin den vorigen Stand nützen soll; während die Zeit, welchesie, ohne durch den Feldzug dazu gezwungen zu sein, an an-dern Orten, oder in ihren Häusern zubringen, ihnen keines-wegs nützen soll, um die erwähnten Vorrechte in Anspruchnehmen zu können. Geg. zu Constantinopel, d. 8. April 529,u. d. C. d. Decius, V. Cl.
Zweiundfunfzigster Titel.
Do uxoribus militum, et eorum, qui reipublicaecaus a ab su7it.
{Von den Ehefrauen der Soldaten und Derer, welche um desStaats willen abwesend sind.)
1. D. K. Alex ander an Seeundina.
Es ist nicht unbekannt, dass man den von zeitigen Kla-gen ausgeschlossenen Frauen, welche mit ihren um des StaatsWillen abwesenden Ehemännern fortgereist siud, nach dem Mu-ster der Soldaten, zu Hülfe zu kommen pflege. Geg. d. 3. Dec.226, u. d. 2ten C. d. K.. Alexander o. d. d. Marceil.
2, D. K.Di ocletian. u. Maximian, u.die Cäsar, an Quin ti lian.
Einer Frau schadet, wenn sie auch noch so lange mit ihremEheinanne, welcher dem Kriegsdienst oblag, entfernt gewesenist, die Einrede der langen Zeit (der Ablauf der ordentlichenVerjährung) nicht; aber weil schlau ersonnene und zusammen-gesetzte Erdichtungen im Falle einer solchen langen Abwesen-heit durchaus nicht schaden dürfen, so verordnen Wir, dass,Wenn eine solche Frau dargethan haben wird, dass das Hausihr gehöre, welches in ihrer Abwesenheit verkauft worden ist,sie dasselbe, nachdem sie den Preis, welcher in der That fürdasselbe gezahlt worden ist, wiedererstattet hat, zurückerhal-ten solle. Geg. d. 24. Nov., u. d. C. d. K. u. d. Cäsar.
Dreiundfunfzigster Titel.
" e temporibus in integrum restitutionis tarnm iiiorum, et aliarum personarum, quae re-Qtitifi poasunt, quam etiam heredum eorum.
(fo?i den Fristen der H'iedcreinselzuiig in den vorigen Stand,sowohl der Minderjährigen und der übrigen Personen, welcheWiedereingesetzt werden können, als auch ihrer Erben.)
!• -D. K. Gordianu» an Puden», Soldat.Rücksichtlich der Verhältnisse, bei welchen du verletzt