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5 (1832)
Entstehung
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378
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378 Codkx. L. II. Tit. 51. De restilutionibua mililitui, etc.

geines Soldatenstandes Ton einem Andern ersessen worden ist,so ist es ilnn, nachdem er um des Staats willen abwesend zusein aufgehört hat, gestattet, innerhalb eines nützlichen Jah-res, nach Aufhebung der Verjährung der Zwischenzeit, seinenBesitz zu vindiciren; weiter darf er aber das gegen ihn be-gründete Recht des Besitzers nicht verletzen. Geg. d. 5. Jan.223, u. d. 2ten C. d. K. Maxiin. u. d. d. Aelian.

4. D. K. Gordianus an Mattrianus.

i Du musst wissen, dass das Vermögen Derjenigen, welchenm des Staats -willen ohne böse Absicht abwesend sind, wennsie als Abwesende nach dem Ermessen eines redlichen Man-nes nicht vertheidigt werden, nur in Besitz genommen werdenkönne, der Verkauf desselben aber auf die Zeit verschobenwerde, zu welcher sie aufgehört haben, um des Staats wille"abwesend zu sein. Geg. d. 21. Dec. 239, u. d. C. d. K>Gordian. u. d. Aviola.

5. Derselbe K. an Secundinus, Soldat.Es ist augenscheinlich, dass weder Denen, welche um desStaats willen abwesend sind, noch andern Grossja'hrigen, wel-che auf die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand AnspruchLaben, die vierjährige Verjährung nach einem vom Fiscus vor-genommenen Verkauf schaden könne. Geg. d. 10. Mai 240,v. d. 2ten C. d. Sabin, u. d. d. Venu st.

G. D. K. V alcrian. u. Gallien, an Germanus, Ccnlurio.

Wenn die Erben deine» Gläubigers, während An kriege'Tische Anstrengungen ertrugst, die ihnen verpfändeten IJcsitzu""gen verkauft haben, so wirst du, nachdem du den Präsiden-ten der Provinz angegangen bist, Wiedereinsetzung in den vori-gen Stand erlangen können, und du wirst nach Wieder-aufbebung des Verkaufs die Besitzungen wieder erhalten, wen"du vorher die Schuld oder den Preis, wenn er geringer alsdie Schuld g-ewesen sein sollte, angeboten hast. Geg. d. 2>April, u. d. G. d. K. Valeriun. u. Gallien.

7. D. K. Diocletian. u. Maximian, u. die Cäsar, an Marin"'Es ziemt sich nicht, dass [Geschäfte,] welche vom Vatergeführt worden, von den Söhnen wegen ihres Soldatenstandeswiderrufen werden, zumal da du versicherst, dass dein Vater,so lange er auf der Welt gewesen, sich über diesen Contractnicht beschwert hat. Geg. d. 5. Febr., u. d. C. d. Cäsar.

8. D. K. Juslinianu» an Menna, Vraef. l'ract.Wir verordnen, dass blos denjenigen [Soldaten], welche