■I
Codex. L. II. Tit. 50. In integrum rcstilulione postulata etc. 377
Fünfzigster Titel.
In integrum restitutione j)o stulata ne qnitlnovi fiat.
{Dass, wenn die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gefordertwurden ist, nichts Neues vorgenommen werden soll.)
1. D. K. Gordianns an Secundinut, Soldat.
Es ist augenscheinlich Hechtens, dass, wenn die Wieder.Einsetzung in den vorigen Stand gefordert worden ist, AllesSo lange in seinem bisherigen Znstande bleiben ninss, bis dieSache geendigt ist, und dafür wird Der Sorge tragen, zu des-sen Amt diese Sache gehört. Geg. d. 20. Juni 239, u. d. C.d. K.. Gordian. u. d. d. Aviola.
Einundfunfzigster Titel.
De restitutionibus militum, et eorum, qui rei-publicae causa ab sunt.
{Von den Wiedereinsetzungen der Soldaten und Derjenigen, welcheum des Staats willen abwesend sind.)
1. D. K. Scverus «. Antoninu» an Chilo.Wenn Valeriaims, Centurio der zwölften Cohorte derAlpiner, eher mit Tode abgegangen ist, als er den JVachlass-besitz annahm, so wird sein Erbe im Namen des Verstor-benen die Kechlshiilfe der Wiedereinsetzung innerhalb einesnützlichen 123 ) Jahres dann mit Recht erbilten können, wennValeriamis nach Ablauf der Tage, innerhalb welcher der Nach-assbesitz ertheilt wird, im Soldatenstande verstorben ist.^ e S- d. 1. Nov. 197, u. d. C. d. Lateran, u. Kufin.
2. D. K. Alexander an Petronius, Centurio.
Wenn Etwas von dem Vermögen Derjenigen, welche
"m des Staats willen abwesend sind, ersessen 120 ) worden ist,
er irgend Jemand von einer ihnen gegen denselben zustehen-
in" i 8e \ >e ^ veit worden ist, so wird die Wiedereinsetzung
» den vorigen Stand durch das pratorische Edict innerhalb
mes nHt*Bcb.en Jahres gestattet. Geg. d. 20. Oct. 226, iu
-"eil G. d. R. Alexander «. d. d. Marcell.
3- Derselbe K. an Flavius Arislodemus, Soldat.Wenn Etwas von Jeinands Vermögen während der Zeit
12fi. n d- - ,? ° m - 7 - Z. 14. S. 2. D. qnod met. c. 4. 2.14. eVit " '* C ' muca l' lum - s - Cujac. Observ. XXIV. C.