366 Codex. L. II. Tit. 40. Si ul omlnäm hcredilalcm, etc.
und auf welche Weise die Erbschaftssaclien aufbewahrt wer-- den sollen, [mich] der Betrag derselben in dem Protocoll an-gegeben werden soll.
2. D. K. Gordianus an Ilcrodota.Wenn du, da dich deine Grossväter durch Testament alsErbin hinterlassen hatten, die Erbschaften derselben nicht an-getreten hast, so steht es dir frei, nach Ausschlagung- der -vä-terlichen Erbschaft, durch die Rechtshiilfe der Wiedereinsetzungiu den vorigen Stand, mit welcher du kraft deines Alters un-terstützt zu sein behauptest, die Erbschaft deiner Grossväter(pure?ilum) wenn du sie gleich vorher nicht angetreten hast,jetzt zu erhalten. Geg. d. 11. Febr. 241, u. d« 2teil C. d.K.. Gordiau. u. d. d. Poinpejan.
Vierzigster Titel.
Si ut omissam hereditatem, vel bonorum pos-
ses sionem, vel quid aliud acquir al.(Wenn [ein Minderjähriger], um eine aufgeschlagene Erbschaß,
oder einen \iiicht angenommenen^ Nac/ilasH/jcsilz , oder etwasAnderes zu erwerben, [in den vorigen Stand wiedereingesetztzu werden verlangt], )
1. D. K. Gor dianus an Prota.
Man hat schon längst angenommen, dass Minderjährigenicht nur riicksichtlich Dessen, was sie aus ihrem eigenen Ver-jnö'gen verloren haben, sondern auch wenn sie eine ihnen an-
getragene Erbschaft nicht angetreten haben, die Rechtshiilfe der
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand fordern können. Geg.A. 15. Oct. 238, n. d. C. d. Pius u. Pontian.2.D.K.D io cletian. u. Maximian.u.dieCüsar.anSarapiadcs.Man hat schon längst angenommen, dass Minderjährigezu dein nicht angenommenen Nachlassbesitz riicksichtlich desväterlichen Vermögens durch die ilechtswohlthat der Wiederein-setzung in den vorigeil Stand zugelassen werden können. Siemüssen aber, wenn sie durch ein Decret wiedereingesetzt wor-den sind, die Güter, welche sie zur Todeszeit ihres Vaters ge-habt haben, ihren Brüdern einwerfen.17. Oct., u. d. C. d. Cäsar.
Einundvierzigster Titel.
In quilus causis in integrum restitutio neces-saria noti est.
(In welchen Füllen die Wiedereinsetzung in den vorigen Standnicht nothwendig ist.)
1. D. K. Alexander an Mutatus.
Es ist in unzähligen, von meinen verewigten Vorfahren
Geg. zu Sirmium, d.