Druckschrift 
5 (1832)
Entstehung
Seite
361
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Codex. L. IL Tit. 32. Si adeersus Iransactiouem etc.

4. D. K. Dioclelian. u. Maximian, u. die Cäsar, an Tatian.

Es kann nicbt bezweifelt werden, dass ein in einemProzess über eine Freiheits-Angelegenheit zu Gunsten derFreiheit gesprochenes Urtbeil nicht ein Mal in Folge des Vor-rechts des minderjährigen Alters ohne Appellation wiederaul-gehoben werden könne. Geg. d. 8. Jan. 293, u. d. öten u.d. 4ten C. d. Kaiser selbst.

Zweiunddreissigstcr Titel.

St adversus transactioncm vel divisionem inintegrum minor restitui velit.

{Wenn ein Minderjähriger gegen einen l'erghirli oder gegen einel'licilung in den vorigen Stand wieder eingeteilt 'werden will.)

1. D. K. Severus u. Antoninut an Antonius.

Da für gut befunden worden ist, dass, nachdem die Miin-delin in deu vorigen Stand wiedereingesetzt worden, der Ver-gleich oder die Theilung wiederaufgehoben AVerden solle, soKannst du dich der Klagen, welche da früher gehabt hast, be-dienen. Geg. zu Siraiiuin, d. 18. März 202, u. d. 3ten u.d. 1 sten C. d. Kaiser.

1-D.K. Dioclctian. U.Maximian, u.die Cäsar.an ITy mn o dat.Wenn von Seiten der Minderjährigen die Wiederein-setzung in den vorigen Stand gegen den Vergleich in Folgeder Kechtshiili'e ihres Alters erbeten wird, so ist auch fürdich, wem» du von Neuem klagen willst, entweder durch eineGegeneinrede wider die Einrede des Paefums, oder, wenn diefrühere Verbindlichkeit erweislich vernichtet worden ist, durcheine vermöge der Erneuerung den Geschäfts ertheille Kluge zusorgen. Geg. d. 1. Dec. u. d. C. d. Cäsar.

Dreiunddreissigstcr Titel.

Si adversus solutionem a tutore vel a sefactum etc.(Wenn gegen eine vom Vormund, oder von dem [Minderjährigen']selbst gemachte Zahlung u. i. w.)

»< O.K. Iiioclelian. u. Maximian, u. die Cäsar, an Soteric<t.

Nach dem Muster der übrigen Schuldner werden auchdie Vormünder, wenn sie Das, was sie in Folge der Verwal-tung der Vormundschaft schulden, an die Curatoren zahlen,beireit, es kann aber vor Ablauf der für die Wiedereinsetzungin den vorigen Stand festgesetzten Frist die im prälorischeii* i( iict gestattete liechtswohlthat erbeten und nach Untersuchung