358 Codex. L. II. Tit. 29. Si adversus vendilionem pignorum etc.
Gewalt oder rechtmässige Furcht, sei es auch Grossjährigen,abgepressten Eide, welche vorzüglich des Inhalts zu sein pfle-gen , dass sie über begangene Missethaten keine Beschwerdenerheben wollen, ganz ungültig sein sollen.
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2. D. K. Conslantinus an das Volk.
Es ist nicht zweifelhaft, dass die Minderjährigen vermit-telst der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen dievon ihren Vormündern oder Curatoreu mit Verstellung abge-schlossenen Verkäufe, und gegen die Betrügereien derselbendurch den Schulz der Gesetze gesichert sind. Geg. zu Sir-inium d. 15. März 326, u. d. 7ten C. d. C. Constantin.u. d. d. Cäsar. Constantius.
Neununclzwanzigster Titel.
Si adversus venditionem pignorum etc.(Wenn gegen den Verkauf von Pfändern u. s. %e.)
1. D. K. Diodetianus u. Maximianus u- die Cäsar, anSa bina u. Andere.
Man hat schon längst angenommen, dass den Minderjäh-rigen auch gegen die Verkäufe der Pfänder, welche von ihrenGläubigern vorgenommen werden, Hülfe geleistet werde, vor-ausgesetzt, dass ihnen [durch dieselben] ein grosser Schadenzugefügt wird. Wenn also [eure] Grundstücke pfandweise inBeschlag genommen und verkauft worden sind, und ihr nach-gewiesen haben werdet, dass ihr durch diesen Verkauf einenüberaus grossen Schaden erlitten habt, so wird euch, vorzüg-lich da ihr \ersichert, dass ihr auch jetzt noch minderjährigseid, die llechtshiilfe der Wiedereinsetzung ertheilt werden.Geg. zu Sinnjiiui d. 22. JVov., u. d. C. d. K.
2. Dieselben K. u. die Cäsar, an Severa U. Clementina.
Wenn ihr verlangt, dass die Sache, welche der Gläubi-ger als eine ihm dereinst von eurem Vater verpfändete ver-kauft hat, wegen eures Alters wieder solle zurückgefordert wer-den können, so hat euer Gesuch keinen triftigen Grund. Unddas ist auch Hechtens,' wenn gleich ihr Erben eines Fremdengeworden seid; denn wenn der Gläubiger nicht mit Redlich-keit verfahren ist, so belangt vielmehr ihn selbst, oder eureVormünder oder Curnloren, welche den Verkauf derselbenzugelassen haben. Geg. zu Sirmium, d. 19. April, u. d.C. d. Cäsar.
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