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5 (1832)
Entstehung
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355
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Codex. L. II. Tit. 2G. Si in communi eademquc causa etc. 355

Schäfte] , welche in Gegenwart ihrer Vormünder oder Curato-ran in dem Gericht oder ausserhalb des Gerichts geführt wor-den sind, zustehe, wenn sie hintergangen worden sind. G.d. 6. März 223, u. d. 2teu C. d. Maxim. u. d. d. Aelian.

3. D. K. Dioclctianus u. Maximianus-an Nicomedes.

Man hat schon längst angenommen, das» auch riicksicht-lich der [Geschäfte], welche die Vormünder oder Curatoren vonMinderjährigen erweislich schlecht geführt haben, weun gleich[die letzteren] durch eiuö persönliche Klage von dein Vormundoder Curator ihr Hecht erlangen können, doch diesen Minder-jährigen die llechtshülfe der Wiedereinsetzung in den vorigenStand ertheilt werde. Geg. d. 4. Mai 286, Ü. d. 2ten C. d.Maxim, u. d. d. Aquilin.

4. Dieselben K. u. die Cäsar, an Isidorus.

Es ist augenscheinlich, dass, wenn der Gläubiger sichnicht an eure Person, sondern die [eurer] ^Curatoren haltend,mit diesen den Contract geschlossen und von ihnen sich [Etwas]stipulirt hat, ihm gegen euch durchaus keine Klage zustehe.Geg. zu Ileraclea den 27. April, u. d. C. d. K.

5. Dieselben K, u. die Cäsar, an V alentinus.

Man hat angenommen, dass auch, wenn die Vormünderoder Curatoren [Sachen der Pflegbefohlenen] veräussern, oderoder sonst [für sie] contrahiren, die Minderjährigen sowohlin ihre eigenen Sachen wiedereingesetzt werden, als auch ihre»chädenanspriiclie gegen die Vormünder oder Curatoren verfol-gen könne»,, ohne dass ihnen durch die Wahi ein ISachtheilerwachst 100 ). Geg. den 13. Dec, u. d. C. d. Cäsar.

Seclrsundzwanzigstcr Titel.

^ l in communi eademquc causa in integrumrestitutio postulctur.

{Wenn in derselben Sache, welche mit Anderen gemeinschaftlichist, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand verlangt wird.)

» D. K. Dioclctianus v. Maximianus u. die Cäsar, an

Aphobius u. Andere.

Auch wenn eure Schwester älter als fünfundzwanzig Jahre

gewesen ist, hat sie, ohne dass ihr sie bevollmächtigtet, und

°une dass ihr den [von ihr geschlossenen] Vergleich geneh-

iOO) D. h. sie können, wenn sie die eine Art, ihr Recht geltendzu inarhf.il , erwählt haben, und auf diese Weise nii-.bt befrie-digt sind, immer noch auf die and'jre Weise Befriedigung suchen.