Codex. L. 11. Tit. 22. De in integrum restitutione etc. 351
Zweiundzwanzjgstcr Titel.
De in integrum restitutione minorum vigintiquinque annis.
(Von der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, welche Denjeni-gen, welche jünger als fünfundzivanzig Jahre sind, ertheilt wird,)
1. D. K, Alexander an Plotiana.
Es ist darauf zu sehen, ob anf die Beschwerde wegenheblosen Testaments entweder offen oder stillschweigend da-durch, dass man sie unbenutzt lässt, Verzicht geleistet sei.■Das zeigt aber noch nicht, dass die llechtshülfe, welche dem[minderjährigen] Alter ertheilt wird, auf deine Person An-wendung leide 9 «). Geg. d. 11. Juli 223, u. d. 2ten C. d.•Maxim, u. d, d. Aelian.
2. D. K. Oordianus an Alex ander.
Wenn deine Schwester zu der Zeit, als ihr die Rechts-«iilfe des Alters zur Seite stand, den Besitz des Nachlasses[eures] ohne Testament verstorbenen Vaters hätte annehmensollen, so hat sie, wenn sie gleich fünf Söhne am Leben hat,J°ch darum um nichts weniger Anspruch auf das durch das■fedict gewährte Vorrecht, wenn ihr nämlich [auch] jetzt [noch}Y e £en ihres Alters die Wohlthat der Wiedereinsetzung er-teilt werden kann. Geg. d. 6. Aug. 238, u. d. C. d. Pin»"• Pontian.
• D. K. Diocletian. v. Maximian, u. die Cäsar, an Attian.
Wenn du, da du einen Cnrator hattest, als Minderjähri-ger nach dem unmündigen Alter Sachen verkauft hast, so darfdieser Contract nicht gehalten werden, da ein Minderjiih-fyg'er, welcher eiuen Cnrator hat, als Demjenigen nicht un-ähnlich angesehen wird, welchem vom Praetor ein Cnratorbegeben und die Verwaltung seines Vermögens untersagt wor-en ist 90 ). Wenn du aber, da du ohne Curator warst, denontr-act abgeschlossen hast, so wirst du nach Untersuchung'er Sache nicht abgehalten, die Wiedereinsetzung in den vo-gen »Jand zu erbitten, wenn die gesetzlichen Fristen nochnicht abgelaufen sind. Geg. zu Heraclea, d. 18. April, u. d.
lt\ W- Burchardi a. a. O. S. 252.
J b) Vgl. v. Glück V. S. 57. XXIX. S. lt f. XXX. S. 471.,
«»gegen Marezoll in der Zeitschr. f. Civ. R. u. Pro*. //. S.
Ün? * K u " S«gen diesen Mühlenbruch Doctr. Pand. III. §.
°yi- not. 5. j>. 156 sq. ed. 3.