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5 (1832)
Entstehung
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351
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Codex. L. 11. Tit. 22. De in integrum restitutione etc. 351

Zweiundzwanzjgstcr Titel.

De in integrum restitutione minorum vigintiquinque annis.

(Von der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, welche Denjeni-gen, welche jünger als fünfundzivanzig Jahre sind, ertheilt wird,)

1. D. K, Alexander an Plotiana.

Es ist darauf zu sehen, ob anf die Beschwerde wegenheblosen Testaments entweder offen oder stillschweigend da-durch, dass man sie unbenutzt lässt, Verzicht geleistet sei.Das zeigt aber noch nicht, dass die llechtshülfe, welche dem[minderjährigen] Alter ertheilt wird, auf deine Person An-wendung leide 9 «). Geg. d. 11. Juli 223, u. d. 2ten C. d.Maxim, u. d, d. Aelian.

2. D. K. Oordianus an Alex ander.

Wenn deine Schwester zu der Zeit, als ihr die Rechts-«iilfe des Alters zur Seite stand, den Besitz des Nachlasses[eures] ohne Testament verstorbenen Vaters hätte annehmensollen, so hat sie, wenn sie gleich fünf Söhne am Leben hat,J°ch darum um nichts weniger Anspruch auf das durch dasfedict gewährte Vorrecht, wenn ihr nämlich [auch] jetzt [noch}Y e £en ihres Alters die Wohlthat der Wiedereinsetzung er-teilt werden kann. Geg. d. 6. Aug. 238, u. d. C. d. Pin»" Pontian.

D. K. Diocletian. v. Maximian, u. die Cäsar, an Attian.

Wenn du, da du einen Cnrator hattest, als Minderjähri-ger nach dem unmündigen Alter Sachen verkauft hast, so darfdieser Contract nicht gehalten werden, da ein Minderjiih-fyg'er, welcher eiuen Cnrator hat, als Demjenigen nicht un-ähnlich angesehen wird, welchem vom Praetor ein Cnratorbegeben und die Verwaltung seines Vermögens untersagt wor-en ist 90 ). Wenn du aber, da du ohne Curator warst, denontr-act abgeschlossen hast, so wirst du nach Untersuchung'er Sache nicht abgehalten, die Wiedereinsetzung in den vo-gen »Jand zu erbitten, wenn die gesetzlichen Fristen nochnicht abgelaufen sind. Geg. zu Heraclea, d. 18. April, u. d.

lt\ W- Burchardi a. a. O. S. 252.

J b) Vgl. v. Glück V. S. 57. XXIX. S. lt f. XXX. S. 471.,

«»gegen Marezoll in der Zeitschr. f. Civ. R. u. Pro*. //. S.

Ün? * K u " S«gen diesen Mühlenbruch Doctr. Pand. III. §.

°yi- not. 5. j>. 156 sq. ed. 3.