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5 (1832)
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350
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Codex. L. II. Tit. 21. De dolo malo.

»ei. Freilich Trenn du dadurch, dass [deinem Vater von dir]auf gehörige Weise durch Novation und Acceptilation Befreiungertheilt worden ist, iinmässig verletzt worden bist, so istdir zwar nicht die Klage wegen Betrugs, aus Rücksichtauf die dem Vater schuldige Ehrfurcht, sondern eine Klageauf das Geschehene zu ertheilen. Geg. d. 13. 9an., u. d. C.d. Cäsar.

6. Dieselben K. u. die Cäsar, an Hymnodes.

Ein Betrug muss durch deutliche Anzeigen bewiesen wer-den. Geg. d. 1. Dec., u. d. C. d. Cäsar.

7. Dieselben K. u. die Cäsar, an S eh as lianus.

Wenn du, als du schon älter als fünf und zwanzig Jahrewarst, die Erbschaft deines Bruders ausgeschlagen hast, so istfür dich die Befngniss, sie anzutreten, nicht mehr vorhanden.Freilich wenn es durch den Betrug der dir substituirten Ehe-frau desselben bewirkt worden ist, so kannst dii die Klagewegen Betrugs gegen sie anstellen. Geg. d. 16. April, u. d.C. d. Cäsar.

8. D. K. Constantinus an Sy mmachus, Vicar.

Wir haben es für gut befunden, dass die Klage wegenBetrugs nicht von dein Tage an, an welchem Jemand nachseiner Behauptung erfahren hat, dass ein Betrug begangenworden sei, auch nicht innerhalb der Zeit eines nützlichen (zurBechtsverfolgimg' dienlichen) Jahres 93 ), sondern vielmehr vondem Tage au, an welchem der Betrug begangen sein soll, in-nerhalb zwei steten (ununterbrochen laufenden) Jahren erho-ben werden solle, gleichviel oh Der, welcher sich darüber be-schwert, dass er einen Betrug erlitten hat, abwesend geWe-gen, oder gegenwärtig ist. Es mögen also Alle wissen, das»weder die Befugniss, die Klage wegen Betrugs nach, dem Ab-lauf der zwei Jahre anzustellen, noch die, dieselbe, wenn sievor dem Ablauf der zwei Jahre angestellt worden ist, nach deinAblauf der zwei Jahre zu beendigen, gestattet sei 9 *). Geg. z"iVaissns, d. 25. Juli 319, u. d. öten C. d. K. Constantin.o, d. d. Cäsar. Licinius.

93) S. d. Bern, zu L. 14. §. 2. D. ijuod met. c. 4. 2.

94) Vgl. namentlich über die Interpolationen dieser Stelle (s. L"1. TL C. L t. 2. 15.) v. Glück V. S. 434 f. u. besonders U n "terhulzner ausführt. Kntwickel. 1 d. ges. Verjährungsle»" -8B. 2. S. 371 f.