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5 (1832)
Entstehung
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349
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Codkx. L. 11. Tit. 21. De dolo malo.

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steht, nach Untersuchung der Sache gestattet. Geg. d. 5. Nov.211, ii. d. C. d. Gentian. u. d. d. Bassus.

3. D. K. Gor dianus an Aquilinus.

Die Zeit, welche bei der Klage wegen Betrugs gerechnetzu werden pflegt, kann dir nicht im Wege stehen, wenn duWahrend derselben, wie du anführst, um des Staats willen,beschäftigt bist, sie wird dir vielmehr von da an zu laufen an-fangen, von wo an du, von den Diensten befreit, die Möglich-keit innerhalb der gesetzlichen Zeit zu klagen, wieder erlangthast 02 ). Geg. d. 13. Aug. 240, u. d. 2ten C. d. Sabin, u.d. d. Venu st.

4. 1). K. Dioclctian. u. Maximian, u. die Cäsar, anMenandcr.

Da du anführst, dass zwischen dir und demjenigen, mitWelchem, wie du erwähnt hast, deine Sclavin sich zur Schlaf-genossenschaft verbunden hat, der Vertrag geschlossen sei, dasser dir für dieselbe einen Sclaven geben sollte, so siehst duein, dass, wenn du sie freigelassen Last, oder sie demselbenübergeben hast, und er sie freigelassen hat, du die BefugnissNicht hast, die Freibeit zu widerrufen, sondern blos, wenn diegesetzliche [Verjährung«-] Zeit [der Klage] noch nicht ver-flossen ist, und er sein in dein Vertrag gegebenes Wort bricht,verlangen darfst, dass dir die Klage wegen Betrugs ertheiltWerde. Wenn aber das Figenthum an derselben hei dir ge-blieben ist, so kannst du, wenn du den Präsideuten der Pro-vinz angefangen bist, sie mit ihren Kindern zurückfordern,Wenn nicht etwa ein Streit über ihren llechtszustand erhobenWird. Geg. zu Heraclea, d. 29. April, ii. d. C. d. Cäsar.

5. Dieselben K. u. die Cäsar, an Ampliidrosa.

Wenn du bei Lebzeiten deines Vaters durch Entlassungft «s der Väterlichen Gewalt eignen Hechtes geworden bist,hierauf deine Mutter beerbt hast, und nachher, da dein Ver-gnügen durch deinen gesetzlichen Vormund, [nämlich] deinenV ater und zugleich Freilasser [aus der Gewalt,] verwaltet wor-«cn war, dich mit ihm in gutem Glauben verglichen hast, so5jchst du ein, dass, wenn [zwischen dir und ihm] nur einfactum geschlossen worden ist, deine Forderung durch eine«anrede zurückgewiesen wird; wenn aber eine Novation in dergesetzlichen Art und Weise Statt gefunden hat, und eine Ac-Ce l>tilatiün erfolgt ist, für dich keine Klage mehr vorhanden

92) Zur Zeit der Abfassung dieser Stelle war die actio de dolo«och auf einen aiuitu utilis beschränkt; s. L. S. h. t.