336 Codex. h. II. Tit. 15. De Ms, qui potentiorum nomine etc.
Verlust «1er Forderung' bestraft werden. Denn es scheint eineoffenbare Gierigkeit der Gläubiger zu sein, wenn sie Andere[und zwar Mächtigere] zur Geltendmachung- ihrer Klagen er-kaufen 78 ). Geg. zu Raveiina, d. 11. Juli 422, u. d. 13tenC. d. K.. HonoriuS u. d. lOten d. K. Theodasius.
Fünfzehnter Titel.
De his, qui potentiorum nomine titulos praedü*
affigunt, vel eorurn nomina in litem praß'
tendunt.
(Von Denen, welche Aufschriften mit den Namen von Mächtigeren
an ihre Grundstücke anließen, oder die Namen derselben i"
einem Prozesse vorschützen.)
1. D. K. Arcadius und Uonorius an Messala, Praef. Praet.
Wir haben bemerkt, dass sehr viele [Beklagte] in Ver-zweillung über ihre ungerechten Rechtssachen Denen, vonwelchen sie vor Gericht geladen werden, Aufschriften [mitden Warnen] von mächtigen Personen, und die Vorrechte d erWürde der Clarissimi entgegensetzen. Damit sie aber «ic/'t[fernerhin] zur Umgehung; der Gesetze und zur Abschreckungihrer Gegner solche JVa/nen und Aufschriften in iss brau che"mögen, sollen Die 79 ), welche zu einem solchen Detrug Wis-sentlich stillschweigen, durch ein öffentliches Urtheil mit de" 1Schandfleck [der Infamie] bezeichnet werden 80 ). Wenn *' eaber ihre Einwilligung- dazu nicht ertheilt haben werden, da»*Zettel oder Aufschriften mit ihren Namen an fremde Hüusetangeheftet würden, so soll dies an Denen, -welche es getha 11Laben werden, so geahndet werden, dass sie mit Bleiknge' ngeschlagen 81 ) auf ewig zur Bergwerksstrale verurtheilt werde"sollend Wer also auch immer durch einen Prozess ang-egriJ'""sein, und, obwohl er selbst Besitzer sowohl der Suche, a ' Ädes Rechts ist, und den Aufsatz, welcher den auf gebüO?®Weise gegen ihn erhobenen Angriff enthält, angenommenhat, doch für gut befunden haben wird, in seine Gegenschrift 6 "
78) Kedimunt. S. Anm. 75.
79; Die potentes nämlich, welche, ohne Higenthümer oder I> e "
silzci- der streitigen Sache zu sein, doch ilu-e Namen so >' u "
Anderen missbrauctieri lassen.SO) lf/iiieiirli sunt jiuhlicae sentenlioe nola. Dass diese noll vo
dei Infamie zu verstehen sei, wird unter Anderem durch <"
Basil. VII. 10. 1. T. i.-p. 337 *</. bestätigt, in welchem.!»«*
und am Ende der //. ärtfiovo&ta .steht. Vgl. Ciothofred.
L.i. TL C. h. t. 2. t4. (7'. 1. p. 178 1 '). „„.
81) affecti plumbo. Vgl. Gotliofred. ad L. 2. Th. C. de ?<"" r
»Hon. 9. 35. (T. III. p. 2740