Codex. L. II. Tit. 8. De advocalis diversorum judicum. 313
in dem Jahre, während dessen sie dieses Amt bekleiden, un-ter den Comites Unseres Lohen Consistoriums (spect.) Ehren-geschenke 46 ) ans der erhabenen Hand Unserer Hoheit erhal-ten sollen. §. 2. Wenn sie ferner, nachdem sie dieses Amtniedergelegt haben werden, freigeborne Söhne haben, so sol-len diese in den Verein der clarissinii Notarii aufgenommen"werden, indem sie die gewöhnlichen Bestallungsschreiben derTribun!, ohne irgend Etwas für die Fürsprache entrichten zumüssen 47 ), erhalten solleu. §. 3. Auch soll, wenn Jemand,durch deinen Ausspruch dazu aufgefordert, bereit sein sollte,einen Schein übere ine [von ihm] als begründet anerkannte Schuldoder Rechtssache, welche gegen ihn anhängig gemacht wird,auszustellen * 8 ), dies nicht bei einem [besonders dazu] beauf-tragten Schiedsrichter, sondern bei den zeitigen Sachwalterndes Fiscus, oder einem von beiden, wenn der andere nichtzugegen sein kann, jedoch auf die gewöhnliche Weise, unterAufnahme eines Protocolls geschehen. §. 4. So oft fernerJemand 49 ) in Bezug anf eine Ehe, welche er ohne schriftli-chen Ehevertrag' durch die blosse gegenseitige Absicht, eineEhe schliessen zu wollen, eingegangen ist, über diese seineWiilensineinung, — gleichviel, ob schon Kinder aus einemsolchen Biindniss vorhanden oder noch nicht erzeugt sind, —eine gesetzliche Erklärung abgeben will, soll dieselbe bei den-selben zeitigen Sachwaltern des Fiscus, oder bei einem vonbeiden, wie angegeben worden ist, unter Aufnahme einesProtocolls niedergelegt werden, so jedoch, dass die abwesen-
46) Diviiia nostrae serenilatis manu pnncti »olalia consequantur.Die licdeutung des Ausdrucks jmncti sölatia ist sehr dunkel,doch scheint die in der Uebersetzung angenommene dem Zn-■ammenhana und auch den Worten selbst am besten zu ent-sprechen. Vgl. ausser Cujac. /. /. noch vorzüglich Gotho-fred. ad L. 3. T/t. C. de pottul. 2. 10., Averanii Intcrprelt.III. c. 1. T. I. p. 330 sq. (h. B. 1751.') u. Kuhnken. in
Meerjnan's Thtsaur, T. 111. p. 34. not. i.
Ji) Sine quadam si/ffragii («'. e. iportulae pro suffragio) solulione.
48) Confimnioncm exponere. Confessio hat hier die, von lleinecc.*» 1? ri ssw ii. *. //. v. bezweifelte Bedeutung von cautio, chi-rogruphum. S. Cujac Oiservatl. XIII. 4. u. die Interpr. ICt.
*J; 't"otiesct/>ir/ue de nupliis quis etc. Unter diesem qui»™ r "'™' von Loehr in d. Uebersicht der Constitutionen II.a. SO. fälschlich einen Advocatcn. Denn es ist ohne Zweifelallgemein zu nehmen, so das« das in diesem §. den Advocatenl,''i 1- ' , ' l ' iv,l, 'K i ""> nicht darin besteht, dass blos sie solcheErklärungen ablegen können, sondern vielmehr darin, dass
diejenigen von Ihnen ( welche Jim pätroni geworden sind, be-rechtigt sein sollen, solche Bekenntnisse irgend Jemandes an-zunehmen. Vgl. auch liasil. VIII. 1. 34. (T /. p. 404.) u. d.interpr. bei Meer man /. /. p. 34. u. 36.