Druckschrift 
5 (1832)
Entstehung
Seite
303
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Codkx. L. IL

J)e advocati» divcrsoruin judiciorum

Ilicliter in den Verein der Sachwalter kommen* wenn er nichtin die hochheiligen Geheimnisse der katholischen Religion ein-geweiht ist. Sollte aber irgend Etwas [gegen diese Verord-nung] auf irgend eine Weise durch irgend einen Betrug ent-weder geschehen oder versucht sein, so soll das niedere Amts-personal hei deinem hohen Gericht einen Verlust von hundertPfund Goldes als Strafe erleiden, Derjenige selbst aber, gleich-viel wer er auch sei, welcher es gewagt haben wird, gegendiese wohlbedachte Verfügung Unserer Hoheit sich das Amteines Advocaten durch Erschleichung zu verschaffen, und wel-cher den verbotenen llechtsbeistand geleistet haben wird, sollseines Advocatenamtes entsetzt werden, und überdein nochdie Strafe der Confiscation und eines immerwährenden Exilserleiden; auch sollen die Statthalter der Provinzen wissen,dass Der, unter dessen Verwaltung so Etwas unternommensein wird, die Confiscation der Hälfte seines Vermögens unddie Strafe eines fünfjährigen Exils erleiden soll. Geg. zu Gon-stantinopel, d. Sl. März 468, u. d. 2teu C. d. K. Authem.

Siebenter Titel.

De advocatis diversorum judiciorum.(Von den Advocaten bei den verschiedenen Gerichten.)

1. D. K. Aiitoninut an Dolon.Wenn du glaubst, dass der Sachwalter in dem Processals ein Praevaricator 3S ) gebändelt habe, und die Anklage voll-ständig bewiesen haben wirst, so wird ein Urtheil gegen ihnnach Maassgabe der Verwegenheit seines Vergehens nicht aus-bleiben, und dann wird die Hauptsache -von Neuem untersuchtWerden. Wenn du aber nicht dargetlian Laben wirst, dasser als I'raevaricator gehandelt habe, so wirst du theils wegendeiner (Jhicane mit dem Schandlleck [der Infamie] bezeichnetWerden, theils wird es bei dem Urtheil, gegen welches keineBerufung eingelegt worden ist, sein Bewenden haben. Geg.d. 29. Sept. 213, u. d. 4teu C. d. K. Antoninus u. d.2len d. Balbinus.

2. D. K. Valens, Gratiannt it. Valenlinianut an Anto-nius, l'raef. l'raet.

Wir wollen, dass Diejenigen, welche in dem Mimicipiiun,ihrer Vaterstadt, nolhwendig Dienste übernehmen müssen,Wenn sie den Dectirionen beigesellt sind, sich nicht entfernen»ollen, indem Wir ihnen gestatten, dass sie bei Uechtshändelu

38) S. d. Bein, zu £,. 1. D. de hit, q. not. inf. 3. 2.