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5 (1832)
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Codex. L. II. Tit. G. Dt postulando.

sieb, durch Gewinn und Geld fesseln lassen sollten, so sollensie als Verworfene und Unedle zu den gemeinsten Menschengerechnet werden. §. 6. Wer also von Denen, welchen•wir Rechtssachen zu verhandeln erlaubt haben, Sachwaltersein will, möge wissen, dass er die Rolle, welche er zurZeit der Processverhandlung übernehmen wird, blos so langehabe, als er Sachwalter ist, und Niemand soll glauben, dassseine Ehre in irgend einer Hinsicht vermindert sei, wenn ersich selbst der Notwendigkeit, stehen zu müssen, unter-•worfen, und das Recht, sitzen zu können 37 ), aufgegebenhaben wirdValentinian u. Valens

Geg. d. 23. Aug. 368, u. d. 2ten C. d. JL

7. Dieselben u. d. K. Gratianu» an O l ytriu», Praef. d. St.

Es ist dafür zu sorgen, dass Die, welche ihr Verdienstoder Alter in den Geliebten hoch berühmt gemacht hat, nichtetwa auf Seiten der einen Partei stehen, und die andere [so-nach] sich notbgedrungen von Unerfahrenen und Anfängernunterstützen lassen müsse. Und darum soll es, wenn es ineinem einzigen Gerichtshofe vor allen übrigen nur Zwei oderMehrere geben sollte, deren Ruf ausgezeichneter ist, Pllichtdes Richters sein, dass eine gleiche Verlheihmg der Sachwal-ter statt linde, und den Parteien eine gleiche Hülfe von den'Einzelnen gewährt werde, und eine gleiche TheiJnng vorsieb gehe. Wenn aber Einer, nachdem er vom Richter auf-gefordert worden ist, aus einem Entschuldigungsgrund, wel-cher nicht gebilligt werden kann, irgend einer Partei seinenPiechtsbeistand versagt haben sollte, so soll er vom Gerichtausgeschlossen werden und wissen, dass i/uu niemals dieFähigkeit, Rechtssachen zu verhandeln, ■wiedergegeben "wer-de. Wenn man aber entdecken sollte, dass einer von denStreitern mit mehreren [SachwalternJ besonders verhandeltund durch einen Betrug der Art seinem Gegner die Möglich-keit einer gleichen Verteidigung entzogen habe, so zeigt erdadurch unzweideutig, dass er einen ungerechten Process füh-re, und soll er es entgelten, dass von ihm das Ansehen desGerichts hintergangen -worden sei. Geg. zu Trevir, d. 1. März370, u.d.otenC. heid. K. d. Valentinian. u. d. Valens.

8. D. K. Leo u. Anthemiu» an Nico st ra tu», l'raef. Tract.

Niemand soll bei deinem hohen Gericht, oder bei einemGerichte in den Provinzen, oder bei irgend einem [andern)

37) Die IJonorati hatten nämlich einen Ehrensitz neben den jlfdiecs; wenn sie aber als Sachwalter erschienen, niussten siöstehen. Vgl. Gothofred. I. Lp. 59 sq.