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5 (1832)
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Codex. L. II. Tit. 4. De transactionibut.

ses erhalten und vom Process abstehen sollte, so gestattetzwar die Bechtsregel nicht, dass die Beschwerde, da derselbenein Mal entsagt worden ist, durch euch, die ihr Erben eurerMutter geworden seid, wieder angestellt werde, aber ihr wer-det wenn der Vertrag nicht treu gehalten worden ist, dieGegenpartei richtig auf das Interesse belangen; denn entwe-der ist der Uebereinkunft eine Stipulation hinzugefügt worden,und die Klage aus der Stipulation steht zu, oder es ist, wenndie Wortverbindlichkeit nicht eingegangen worden ist, einewirksame Klage zu geben, welche das Geschehene in denvorgeschriebenen Worten angiebt 19 ). Geg. den 6. Jan. 280,unter dem Consulate des Agricola und des Glementinus.

7. D. K. Gordianus an Junius, Soldat.Der Vergleichsvertrag, -welcher von Dem eingegangenworden ist, welchem du die [Anstellung der] Klage in einerRechtssache, nicht die Entscheidung des Streits aufgetragenhast hat deiner Forderung nichts entzogen. Geg. d. 19<Dec. 239, u. d. C. d. K. Gordian. u. d. d. Aviola.

8. Derselbe K. an Liciniui.Wenn wegen rückständiger Alimente Streit erhoben wird,go kann man sich darüber vergleichen; ein über künftige Ali-mente ohne den Prätor oder Präsidenten eingegangener Ver-gleich aber ist ohne alle Ilechtsgültigkeit. Geg. d. 23. Dec.238, u. d. C. d. Pius u. d. d. Pontin.

9. Derselbe K. an Agrippinut.Wenn auf Veranlassung eines von dein Bruder deinetEhefrau über den von dir erworbenen Besitz gegen dich er-hobenen Streits zwischen euch ein Pactum und eine Stipula-tion eingegangen worden ist, dass du, wenn eben dieser deinGegner dir innerhalb eines gewissen Termins zehn Goldstücke"■ezahlt hätte, ihm den Besitz abtreten solltest, oder dass, wenner für die Zahlung dieser Summe nicht gesorgt hätte, weitetkein Streit gegen dich erhoben werden sollte, und wenn nunDer, welcher dies gelobt hat, seinem Versprechen nicht Genüg' 0geleistet hat, so ist es folgerichtig, dass du, welchem die Sa-

19) VtilU actio , quae pracscripli» verlis rem gestam demonstrat,(vgl. d. Bern, zu L. 13. §. 2. D. cummod. 13. (i.) daiidft est.Unter der utilis actio will Gans über Rom. OWlgatlonenTÖCWS. 147 f. eine nachgebildete, analoge Klage im Gegensatz derdireeta verstanden wissen. Dass jener Ausdruck liier abernur in der grammatischen Bedeutung' zu nehmen sei ( v g"oben Anm. 9.), hat Mühlenbruch a. a. O. S. 68 f. u. CeS-sion d. Forderungsrechte. 2. Aufl. S. 152. Anm. 253. gezeigt.