Codex. L. II. Tit. 3. De paclu.
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Dritter Titel.
De p a c t i s.
(Von den l'äctcn 5 ). )
1. D. IC Severug u. Antoninus an Philinus.
Die Ungewissheit der Bedingung' ist zwischen den Brü-dern auf nicht unbillige Weise durch eine Uebereinkunft auf-gehoben -worden 6 ). Da du also bekennst, dass dein VaterFideicominiss weise gebeten worden sei, dass er, wenn er ohneKinder versterben würde, die Erbschaft dem Licinius Frontoausantworten möchte, so kann das damals, als Philinus nochkeine Kinder hatte, geschlossene Pactum des Inhalts: dass demLicinius Fronto ein Sechstel [der Erbschaft] gegeben werdensolle, nicht darum unbillig zu sein scheinen, weil Philinus,nachdem die Theilung der Uebereinkunft gemäss geschehenWar, gestorben ist und du, sein Sohn, am Leben bist. Geg.d. 25. Nov. 200, u. d. C, d. Sever. u. Victorin.
2. Dietelben K. an Claudiut.
Wenn du wirst beweisen können, dass nach dem von dirgeschehenen Verkauf der Erbschaft die [lürbschafls-] Gläubi-ger gegen die Käufer ihre Klagen erhoben, und diese sichaus freiem Willen auf dieselben eingelassen habeu, so wirstdu nicht ohne Erfolg durch die Einrede des stillschweigendenPaclums vertheidigt. Geg. d. 12. Febr. 202, 0, d. 3teu C. d.Sever. u. d. d. Antonin.
3. Dieselben K. an Jlestilulu».
Der Sclave eines Gläubigers kann das VerhäUniss seinesHerrn verbessern; verschlechtern kann er aber das wohlbe-gründete Forderungsrecht ^desselben} durch, ein neues Pactum
5) Vgl. die Bern, zur L. 40. D. de reb. cred. 12. 1. Bd. II. S. 20.
Aiun. 19.
6) Der Fall, auf welchen sich dieses Hescrint bezieht, ist fol-gender: Dem Philinus, den» Vater des Philinus, an Welchen
Wl lluscrint gerichtet ist, war das Fideicommiss auferlegt,dass er, wenn er ohne Kinder sterben würde, die Erbschaftan .seinen Bruder Licinius Fronto herausgeben sollte. Da Phi-linus noch keine Kinder hatte, und also der Eintritt der Be-dingung ungewiss war, hatten die beiden »rüder einen Vertraggeschlossen j fn Gemassheit dessen Licinius Fronto -i der Erb-schaft erhalten, Philinus über jeden Falls das Uebrige behaltensollte. Hierauf erhielt Philinus noch einen Sohn und starb.Der jüngere Philinus wollte nun, da die Bedingung des Fi-Oelconynnsses nicht in Erfindung gegangen war, den Vertraganfechten und die ganze Erbschaft In Anspruch nehmen.